Das '''Arbeitsgericht Johannisburg''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Pisz|Johannisburg.
== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Johannisburg entstand das Arbeitsgericht Johannisburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Arys|Amtsgerichte Arys, Amtsgericht Bialla|Bialla und Amtsgericht Johannisburg|Johannisburg. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte. Die zuständige Kammer für Handwerk bestand am Arbeitsgericht Lyck.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 114), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publica ... 93/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Johannisburg.
[h4] Das '''Arbeitsgericht Johannisburg''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Pisz|Johannisburg.
== Geschichte == Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. [url=viewtopic.php?t=2069]Dezember[/url] 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Johannisburg entstand das Arbeitsgericht Johannisburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Arys|Amtsgerichte Arys, Amtsgericht Bialla|Bialla und Amtsgericht Johannisburg|Johannisburg. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte. Die zuständige Kammer für Handwerk bestand am Arbeitsgericht Lyck.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 114), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/530654/edition/504993/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Johannisburg.