Das '''Arbeitsgericht Bartenstein''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Bartoszyce|Bartenstein.
== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Bartenstein entstand das Arbeitsgericht Bartenstein. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Bartenstein|Amtsgerichte Bartenstein, Amtsgericht Domnau|Domnau, Amtsgericht Friedland (Ostpreußen)|Friedland, Amtsgericht Kreuzburg (Ostpreußen)|Kreuzburg, Amtsgericht Landberg (Ostpreußen)|Landberg, Amtsgericht Preußisch Eylau|Preußisch Eylau und Amtsgericht Schippenbeil|Schippenbeil. Es bestand eine Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer für Handwerk, die auch für die Arbeitsgerichte Arbeitsgericht Heilsberg|Heilsberg und Arbeitsgericht Rastenburg|Rastenburg zuständig war.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 113), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publica ... 93/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Bartenstein.
[h4] Das '''Arbeitsgericht Bartenstein''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Bartoszyce|Bartenstein.
== Geschichte == Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. [url=viewtopic.php?t=2069]Dezember[/url] 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Bartenstein entstand das Arbeitsgericht Bartenstein. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Bartenstein|Amtsgerichte Bartenstein, Amtsgericht Domnau|Domnau, Amtsgericht Friedland (Ostpreußen)|Friedland, Amtsgericht Kreuzburg (Ostpreußen)|Kreuzburg, Amtsgericht Landberg (Ostpreußen)|Landberg, Amtsgericht Preußisch Eylau|Preußisch Eylau und Amtsgericht Schippenbeil|Schippenbeil. Es bestand eine Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer für Handwerk, die auch für die Arbeitsgerichte Arbeitsgericht Heilsberg|Heilsberg und Arbeitsgericht Rastenburg|Rastenburg zuständig war.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 113), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/530654/edition/504993/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Bartenstein.
Das '''Kreisgericht Bartenstein''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Bartoszyce|Bartenstein.