Das '''Arbeitsgericht Braunsberg''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Braniewo|Braunsberg.
== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Braunsberg entstand das Arbeitsgericht Braunsberg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Braunsberg|Amtsgerichte Braunsberg, Amtsgericht Heiligenbeil|Heiligenbeil, Amtsgericht Mehlsack|Mehlsack, Amtsgericht Mühlhausen (Ostpreußen)|Mühlhausen, Amtsgericht Wormditt|Wormditt und Amtsgericht Zinten|Zinten. Es bestand eine Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer für Handwerk, die auch für das Arbeitsgericht Mohrungen zuständig war.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 113), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publica ... 93/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Braunsberg.
[h4] Das '''Arbeitsgericht Braunsberg''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Braniewo|Braunsberg.
== Geschichte == Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. [url=viewtopic.php?t=2069]Dezember[/url] 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Braunsberg entstand das Arbeitsgericht Braunsberg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Braunsberg|Amtsgerichte Braunsberg, Amtsgericht Heiligenbeil|Heiligenbeil, Amtsgericht Mehlsack|Mehlsack, Amtsgericht Mühlhausen (Ostpreußen)|Mühlhausen, Amtsgericht Wormditt|Wormditt und Amtsgericht Zinten|Zinten. Es bestand eine Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer für Handwerk, die auch für das Arbeitsgericht Mohrungen zuständig war.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 113), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/530654/edition/504993/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Braunsberg.
Das '''Kreisgericht Braunsberg''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Braniewo|Braunsberg.