Das '''Arbeitsgericht Insterburg''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Tschernjachowsk|Insterburg.
== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Insterburg entstand das Arbeitsgericht Insterburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Darkehmen|Amtsgerichte Darkehmen, Amtsgericht Gumbinnen|Gumbinnen und Amtsgericht Insterburg|Insterburg. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer für Handwerk, die auch für das Arbeitsgericht Stallupöhnen zuständig war. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 114), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publica ... 93/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Insterburg.
[h4] Das '''Arbeitsgericht Insterburg''' war ein Preußen|preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Tschernjachowsk|Insterburg.
== Geschichte == Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. [url=viewtopic.php?t=2069]Dezember[/url] 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Königsberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Königsberg als einziges Landesarbeitsgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg. In Insterburg entstand das Arbeitsgericht Insterburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Darkehmen|Amtsgerichte Darkehmen, Amtsgericht Gumbinnen|Gumbinnen und Amtsgericht Insterburg|Insterburg. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie eine Kammer für Handwerk, die auch für das Arbeitsgericht Stallupöhnen zuständig war. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 114), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/530654/edition/504993/content Digitalisat]
1945 wurde der Arbeitsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Arbeitsgerichts Insterburg.