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 Betriebsfahrrad

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Ein '''Betriebsfahrrad''' ist ein speziell ausgestattetes Fahrrad für Betriebsgelände bzw. Werksgelände, Halle (Architektur)|Fabrikhallen, Industriepark|Industrieparks und Fabrikanlagen. Besondere Merkmale sind z.B. spezielle Transportmöglichkeiten, ähnlich wie bei Lastenfahrrad|Lastenfahrrädern, oder Vollgummireifen|Vollgummibereifung in Umgebungen mit scharfen Gegenständen auf dem Boden, z.B. Metallspäne oder Glassplitter.

Neben den Begriffen „Betriebsfahrräder“ und „Werksfahrräder“ finden sich auch die Begriffe „Firmenfahrrad“, „Dienstfahrrad“ oder „Gewerberad“. Die Abgrenzungen sind unscharfhttps://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/das-leasing-von-dienstraedern-boomt-im-kreisgebiet-kleve_aid-62521465:

* „Betriebsfahrrad“, „Werksfahrrad“ und „Industriefahrrad“ bezieht sich hauptsächlich auf den Einsatz auf dem Betriebsgelände|Firmengelände zu Transport- oder Personen-Fortbewegungszweckenhttps://www.faz.net/aktuell/technik-motor/motor ... k-zwickau/
* Die Bezeichnungen „Dienstfahrrad“ und „Firmenfahrrad“ sind hingegen eher an den Firmenwagen|Dienstwagen bzw. Firmenwagen angelehnt, d.h. ein herkömmliches Fahrrad, das zur dienstlichen und ggf. auch privaten Nutzung bereitgestellt wird, z.B. mittels Jobrad-Angebot.https://www.haufe.de/personal/entgelt/d ... 22548.html
* „Gewerberäder“ werden eher außerhalb des Firmengeländes eingesetzt, z.B. für Handwerks- und Reparaturdienste, Straßenverkauf und mobiles Marketing, Gastronomie und Catering.https://www.bonn.de/pressemitteilungen/ ... 50160.html

Einige Einsatzgebiete haben eine eigene Gattung begründet, z.B. das Postfahrrad für Postzustellungen oder das Bäckerrad für die Auslieferung von Backwaren.

== Arbeitssicherheit ==
Für den Einsatz von Betriebsfahrrädern, sofern sie als Arbeitsmittel nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eingesetzt werden und für die dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Außerdem sind eine Betriebsanweisung und eine Unterweisung verpflichtend. Sie gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Für Fahrten außerhalb des Betriebes muss die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet sein (§ 63a ff Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Fahrräder sind einer regelmäßigen technischen Prüfung zu unterziehen.https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42865



Kategorie:Fahrradtyp

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