Die '''Rats-Apotheke''', auch ''Ratsapotheke'', in Braunschweig war die älteste offizielle Apotheke der Stadt. Sie wurde 1479 auf einem 1476 vom Rat der Stadt erworbenen Grundstück (Nr. 446) am Eiermarkt (Braunschweig)|Eiermarkt im Weichbild Altstadt (Braunschweig)|Altstadt eingerichtet. Es folgten 1677 die Hagenmarkt-Apotheke|Apotheke am Hagenmarkt im Weichbild Hagen (Braunschweig)|Hagen, 1720 die Hof-Apotheke in der Schuhstraße im Weichbild Sack (Braunschweig)|Sack und 1750 die Aegidien-Apotheke am Ägidienmarkt, später Stobenstraße 12. Diese vier blieben für lange Zeit die einzigen Apotheken in der Stadt.
== Geschichte ==
Mit der Einrichtung der Rats-Apotheke wurden alle bisherigen privaten Einrichtungen abgeschafft, wobei einige später heimlich und illegal als sogenannte „Winkelapotheken“ betrieben wurden. Die Oberaufsicht und Leitung oblag zwei oder drei Apothekenherren, die aus dem engen Umfeld der Ratsherren (möglich waren auch nahe Verwandte) stammten. Ihre Aufgabe bestand darin dafür zu sorgen, dass die Apotheke Überschüsse erwirtschaftete. In den Geschäftsräumen wurde eine Kiste aufgestellt in der alle Einnahmen gesammelt wurden und die ausschließlich von diesen Herren geöffnet werden durfte. Die Gelder wurden zum einen für die Gehälter des Stadtphysicus und des Apothekers für dessen Angestellte, zum anderen für den Erwerb der notwendigen Zutaten für die herzustellenden Medikamente verwendet. Die Einkäufe wurden zumeist durch die Apothekenherren vorgenommen, wobei sie dafür die Messen in Frankfurt am Main und in Leipzig nutzten. Zu den Pflichten des Apothekers gehörte der regelmäßige Bestandsbericht über die vorhandenen Waren an die Herren.Werner Spieß: ''IV. Das Apothekenwesen.'' In: ''Geschichte der Stadt Braunschweig im Nachmittelalter|. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671.'' 2. Halbband, Waisenhaus-Buchdruckerei und Verlag, Braunschweig 1966, S. 567–569.
== Apothekenhandel ==
Zu den Gütern, die in der Apotheke verkauft wurden, zählten neben den eigentlichen pharmazeutischen Waren vor allem Gewürze, Zucker, Honig, Südfrüchte, Weinerzeugnisse und Branntwein. Dazu kam noch der Handel mit Papier, Tinte und Bindfäden, die insbesondere für die Schreibstuben des Rates benötigt wurden. Die Arzneimittelherstellung wurde streng durch den Stadtphysikus überwacht, der dem Rat auch beratend zur Seite stand.
Des Weiteren war der Apotheker verpflichtet einen Eid zu schwören, wobei er die Apotheke stets so verwalten musste, als wäre es seine eigene. Es war ihm erlaubt im Krankheitsfall innerhalb seiner Familie Medizin aus dem Vorrat zu entnehmen. Verboten war es ihm jedoch, eigene Arzneien herzustellen und diese auf eigene Rechnung zu verkaufen. Er durfte die Medizin nur nach den genauen Vorgaben der Ärzte herstellen. Gift und Abtreibungsmittel musste er sicher verwahren und durfte sie nur nach Rücksprache und Genehmigung mit dem Arzt herausgeben. Die Preise für die Waren wurden durch den Rat bestimmt und es mussten alle Kunden den gleichen Preis zahlen, egal ob arm oder vermögend. Ausgenommen waren die Hospitäler und Beginen und Begarden|Beginenhäuser der Stadt, ihnen wurden die Medikamente mit Genehmigung der Apothekenherren kostenlos überlassen. Schwer zu kontrollieren war der Verkauf der nicht pharmazeutischen Güter, wie Weine, Hypocras|Klaret oder Krudere (Gewürze, Zucker, Früchte).
Verboten war es dem Apotheker auch, selbst Patienten zu kurieren oder eine Uroskopie|Harnschau vorzunehmen und er musste über alle Ausgaben und Einnahmen genaustens Rechnung ablegen. Eine Mitwirkung beim Verkauf durch die Ehefrau war ihm gestattet, wobei sie, wie alle anderen Bediensteten die Einnahmen in die Geldkiste legen musste.
Zu den Angestellten der Apotheke gehörten zum einen die Destillation|Destilliere, ausgebildete Apotheker, die im Laboratorium mit der Herstellung der Arzneien beschäftigt waren. Auch diese mussten einen für ihre Tätigkeit vorgesehenen Eid leisten und es war ihnen strengstens verboten eigene Präparate zu extrahieren und den Physiki Konkurrenz, etwa bei den Vorgaben für die Einnahme zu machen. Über die Entnahme aus dem Apothekenbestand musste Buch geführt werden. Die zweite Gruppe der Bediensteten waren die Apothekerknechte oder Gehilfen, Lehrjungen und Gesellen, aber teilweise auch ungelernte für einfache Arbeiten.
== Ratsgelage, Krieg und Konkurrenz ==
Da die Rats-Apotheke verpflichtet war kostenlos Gewürze, Südfrüchte, Zuckerwaren und Weine aller Art zu den regelmäßig stattfindenden, oft üppigen Gelagen des Rates zu liefern, war ihr Betrieb nicht sehr rentabel. Das Verbot des Weinhandels für die Apotheke im Jahr 1609, die den Verkauf nur noch den städtischen Weinkellern erlaubte, verbesserte die Lage nicht wesentlich. Doch scheint der Betrieb bis ins 17. Jahrhundert hinein, dem Rat rentabel genug gewesen zu sein. Mit dem Einsetzen des Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Kriegs verschlechterte sich die Wirtschaftslage zusehends. Die Apotheke verschuldete sich und bot inzwischen ein weitaus größeres Angebot an Waren. Während sie im Jahr 1508 rund 438 Sorten angeboten hatte, waren es 1671 3121.
Im Jahr 1746 gab es neben den drei offiziellen Apotheken eine Reihe von sogenannten Gewürzkrämern. Diese waren ausgebildete Apotheker, die sich ohne Examen und herzogliches Privilegium, jedoch mit der Genehmigung des Magistrats in der Stadt niedergelassen hatten. Daher führten die 3 Apotheken einen Kampf ums Dasein. Eine von ihnen erwarb Herzog Karl I. (Braunschweig-Wolfenbüttel)|Karl I. 1746. Er drängte bereits seit 1733 den Bürgermeister jedem der kleinen Apotheker 10 Taler Strafe aufzuerlegen und sie zudem schließen zu lassen. 1747 waren noch 8 von ihnen tätig. Der Herzog beschloss alle Apotheker durch den Dekan und Vorsitzende des am 4. Januar 1747 errichteten „Collegium medicum“, Hofrat Maibom, einem Examen zu unterwerfen, nach dessen Bestehen sie noch 3 Jahre im Besitz ihrer Apotheke privilegiert werden sollten, danach mussten sie die Stadt verlassen und sich Orten zuwenden, wo es bisher keine Apotheke gab. Von 1750 bis 1770 gab es dann nur noch vier offizielle fürstliche Staatsapotheken in der Stadt und insgesamt 11 im Herzogtum. Doch kam es bald zu vermehrten Klagen über zu hohe Preise und schlechte Qualität der Medikamente, so wurden 1770 schließlich alle Apotheken wieder privatisiert und die Apotheker mit Privilegien versehen, die in der Stadt erst in den 1890er Jahren abgelöst wurden.
== Literatur ==
* A. Eilers: ''Die Staatsapotheken in Braunschweig 1750–71.'' Denter & Nicolas, Berlin 1898, doi:10.24355/dbbs.084-200812160100-4.
* Werner Spieß: ''Geschichte der Stadt Braunschweig im Nachmittelalter|. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671.'' 2. Halbband, Waisenhaus-Buchdruckerei und Verlag, Braunschweig 1966, S. 562, 567–569.
[h4] Die '''Rats-Apotheke''', auch ''Ratsapotheke'', in Braunschweig war die älteste offizielle Apotheke der Stadt. Sie wurde 1479 auf einem 1476 vom Rat der Stadt erworbenen Grundstück (Nr. 446) am Eiermarkt (Braunschweig)|Eiermarkt im Weichbild Altstadt (Braunschweig)|Altstadt eingerichtet. Es folgten 1677 die Hagenmarkt-Apotheke|Apotheke am Hagenmarkt im Weichbild Hagen (Braunschweig)|Hagen, 1720 die Hof-Apotheke in der Schuhstraße im Weichbild Sack (Braunschweig)|Sack und 1750 die Aegidien-Apotheke am Ägidienmarkt, später Stobenstraße 12. Diese vier blieben für lange Zeit die einzigen Apotheken in der Stadt.
== Geschichte == Mit der Einrichtung der Rats-Apotheke wurden alle bisherigen privaten Einrichtungen abgeschafft, wobei einige später heimlich und illegal als sogenannte „Winkelapotheken“ betrieben wurden. Die Oberaufsicht und Leitung oblag zwei oder drei Apothekenherren, die aus dem engen Umfeld der Ratsherren (möglich waren auch nahe Verwandte) stammten. Ihre Aufgabe bestand darin dafür zu sorgen, dass die Apotheke Überschüsse erwirtschaftete. In den Geschäftsräumen wurde eine Kiste aufgestellt in der alle Einnahmen gesammelt wurden und die ausschließlich von diesen Herren geöffnet werden durfte. Die Gelder wurden zum einen für die Gehälter des Stadtphysicus und des Apothekers für dessen Angestellte, zum anderen für den Erwerb der notwendigen Zutaten für die herzustellenden Medikamente verwendet. Die Einkäufe wurden zumeist durch die Apothekenherren vorgenommen, wobei sie dafür die Messen in Frankfurt am Main und in Leipzig nutzten. Zu den Pflichten des Apothekers gehörte der regelmäßige Bestandsbericht über die vorhandenen Waren an die Herren.Werner Spieß: ''IV. Das Apothekenwesen.'' In: ''Geschichte der Stadt Braunschweig im Nachmittelalter|. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671.'' 2. Halbband, Waisenhaus-Buchdruckerei und Verlag, Braunschweig 1966, S. 567–569.
== Apothekenhandel == Zu den Gütern, die in der Apotheke verkauft wurden, zählten neben den eigentlichen pharmazeutischen Waren vor allem Gewürze, Zucker, Honig, Südfrüchte, Weinerzeugnisse und Branntwein. Dazu kam noch der Handel mit Papier, Tinte und Bindfäden, die insbesondere für die Schreibstuben des Rates benötigt wurden. Die Arzneimittelherstellung wurde streng durch den Stadtphysikus überwacht, der dem Rat auch beratend zur Seite stand.
Des Weiteren war der Apotheker verpflichtet einen Eid zu schwören, wobei er die Apotheke stets so verwalten musste, als wäre es seine eigene. Es war ihm erlaubt im Krankheitsfall innerhalb seiner Familie Medizin aus dem Vorrat zu entnehmen. Verboten war es ihm jedoch, eigene Arzneien herzustellen und diese auf eigene Rechnung zu verkaufen. Er durfte die Medizin nur nach den genauen Vorgaben der Ärzte herstellen. Gift und Abtreibungsmittel musste er sicher verwahren und durfte sie nur nach Rücksprache und Genehmigung mit dem Arzt herausgeben. Die Preise für die Waren wurden durch den Rat bestimmt und es mussten alle Kunden den gleichen Preis zahlen, egal ob arm oder vermögend. Ausgenommen waren die Hospitäler und Beginen und Begarden|Beginenhäuser der Stadt, ihnen wurden die Medikamente mit Genehmigung der Apothekenherren kostenlos überlassen. Schwer zu kontrollieren war der Verkauf der nicht pharmazeutischen Güter, wie Weine, Hypocras|Klaret oder Krudere (Gewürze, Zucker, Früchte).
Verboten war es dem Apotheker auch, selbst Patienten zu kurieren oder eine Uroskopie|Harnschau vorzunehmen und er musste über alle Ausgaben und Einnahmen genaustens Rechnung ablegen. Eine Mitwirkung beim Verkauf durch die Ehefrau war ihm gestattet, wobei sie, wie alle anderen Bediensteten die Einnahmen in die Geldkiste legen musste.
Zu den Angestellten der Apotheke gehörten zum einen die Destillation|Destilliere, ausgebildete Apotheker, die im Laboratorium mit der Herstellung der Arzneien beschäftigt waren. Auch diese mussten einen für ihre Tätigkeit vorgesehenen Eid leisten und es war ihnen strengstens verboten eigene Präparate zu extrahieren und den Physiki Konkurrenz, etwa bei den Vorgaben für die Einnahme zu machen. Über die Entnahme aus dem Apothekenbestand musste Buch geführt werden. Die zweite Gruppe der Bediensteten waren die Apothekerknechte oder Gehilfen, Lehrjungen und Gesellen, aber teilweise auch ungelernte für einfache Arbeiten.
== Ratsgelage, Krieg und Konkurrenz == Da die Rats-Apotheke verpflichtet war kostenlos Gewürze, Südfrüchte, Zuckerwaren und Weine aller Art zu den regelmäßig stattfindenden, oft üppigen Gelagen des Rates zu liefern, war ihr Betrieb nicht sehr rentabel. Das Verbot des Weinhandels für die Apotheke im Jahr 1609, die den Verkauf nur noch den städtischen Weinkellern erlaubte, verbesserte die Lage nicht wesentlich. Doch scheint der Betrieb bis ins 17. Jahrhundert hinein, dem Rat rentabel genug gewesen zu sein. Mit dem Einsetzen des Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Kriegs verschlechterte sich die Wirtschaftslage zusehends. Die Apotheke verschuldete sich und bot inzwischen ein weitaus größeres Angebot an Waren. Während sie im Jahr 1508 rund 438 Sorten angeboten hatte, waren es 1671 3121.
Im Jahr 1746 gab es neben den drei offiziellen Apotheken eine Reihe von sogenannten Gewürzkrämern. Diese waren ausgebildete Apotheker, die sich ohne Examen und herzogliches Privilegium, jedoch mit der Genehmigung des Magistrats in der Stadt niedergelassen hatten. Daher führten die 3 Apotheken einen Kampf ums Dasein. Eine von ihnen erwarb Herzog Karl I. (Braunschweig-Wolfenbüttel)|Karl I. 1746. Er drängte bereits seit 1733 den Bürgermeister jedem der kleinen Apotheker 10 Taler Strafe aufzuerlegen und sie zudem schließen zu lassen. 1747 waren noch 8 von ihnen tätig. Der Herzog beschloss alle Apotheker durch den Dekan und Vorsitzende des am 4. Januar 1747 errichteten „Collegium medicum“, Hofrat Maibom, einem Examen zu unterwerfen, nach dessen Bestehen sie noch 3 Jahre im Besitz ihrer Apotheke privilegiert werden sollten, danach mussten sie die Stadt [url=viewtopic.php?t=2080]verlassen[/url] und sich Orten zuwenden, wo es bisher keine Apotheke gab. Von 1750 bis 1770 gab es dann nur noch vier offizielle fürstliche Staatsapotheken in der Stadt und insgesamt 11 im Herzogtum. Doch kam es bald zu vermehrten Klagen über zu hohe Preise und schlechte Qualität der Medikamente, so wurden 1770 schließlich alle Apotheken wieder privatisiert und die Apotheker mit Privilegien versehen, die in der Stadt erst in den 1890er Jahren abgelöst wurden. == Literatur == * A. Eilers: ''Die Staatsapotheken in Braunschweig 1750–71.'' Denter & Nicolas, Berlin 1898, doi:10.24355/dbbs.084-200812160100-4. * Werner Spieß: ''Geschichte der Stadt Braunschweig im Nachmittelalter|. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Stadtfreiheit 1491–1671.'' 2. Halbband, Waisenhaus-Buchdruckerei und Verlag, Braunschweig 1966, S. 562, 567–569.
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