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 Ausstieg aus dem Zwei-Topf-System

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Das „Zwei-Topf-System“ wurde für jeden Südafrikaner geschaffen, der über einen Erhaltungsfonds, einen Pensionsfonds, einen Rentenfonds oder einen Vorsorgefonds verfügt. Es wurde von der südafrikanischen Regierung mit dem Ziel ins Leben gerufen, Menschen bei der Bewältigung ihrer schwierigen finanziellen Situation und Notfällen zu helfen. Dieses Rentensystem ermöglicht begrenzte Abhebungen von bis zu einem Drittel des Rentenfonds.

== Pensionierungen ==
Das Zwei-Topf-System ist ein kleiner Teil Ihres Altersvorsorgeguthabens für Zeiten der Not. Dieses Rentensystem wurde am 1. September 2024 eingeführt,

===== Die Vested-Komponente =====
Diese Komponente besteht aus Ihrem Altersguthaben ab dem 31. August 2024. Dieses Geld ist geschützt und die Two-Pot-Regeln gelten für es nicht. 10 % (R30 000) werden auf die Sparkomponenten übertragen. ===== Komponenten speichern =====
Dies ist das Geld, das Sie für Notfälle verwenden und das nur einmal im Jahr beantragt werden kann. Der Mindestbetrag der Auszahlungsgebühr beträgt R2.000 und wird mit Ihrem Grenzeinkommenssteuersatz besteuert. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr gezahlt. Ein Drittel Ihres Beitrags fließt in Ihren Sparanteil.

===== Die Ruhestandskomponente =====
Auf diese Komponenten können Sie erst im Rentenalter zugreifen und müssen für den Kauf einer Rente verwendet werden. Zwei Drittel Ihres Beitrags fließen in Ihre Altersvorsorge.

== Auszahlungen ==
Im Zwei-Topf-Rentensystem erfolgt die Entnahme aus dem Spartopf einmal im Jahr (12-Monats-Zeitraum), daher wird empfohlen, dass sich jeder Rentner über die langfristigen finanziellen Auswirkungen des Entzugs aus diesen Ersparnissen im Klaren sein muss.

===== Steuer =====
Jeder Bargeldbetrag, auf den Sie als Sparbezugsleistung zugreifen, wird mit Ihrem Grenzeinkommensteuersatz besteuert, der von Ihrem steuerpflichtigen Jahreseinkommen abhängt. Der Rentenfonds wird vom South African Revenue Service (SARS) besteuert, bevor er Ihnen Ihre Leistung auszahlt.

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