Das '''Landesarbeitsgericht Weimar''' war von 1934 bis 1945 ein Landesarbeitsgericht mit Sitz in Weimar.
== Geschichte ==
Das Landesarbeitsgericht Jena wurde zum 1. November 1934 als Landesarbeitsgericht Weimar nach Weimar verlegt.Ulrich Hess: Geschichte der Behördenorganisation der thüringischen Staaten und des Landes Thüringen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Jahr 1952, 1993, ISBN 9783334605059, S. 170.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Weimar wurde aber nicht wieder eröffnet.§ 18 der Rechtsverordnung zur vorläufigen Überleitung der bürgerlichen Rechtspflege auf den Friedensstand vom 24. Oktober 1945, Regierungsblatt für das Land Thüringen S. [https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer ... e_00114466 50], [https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer ... e_00114466 53] Seine Rolle erhielt das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt.Bekanntmachung über die Arbeitsgerichte im Lande Thüringen vom 24. Juli 1946, Regierungsblatt für das Land Thüringen, Teil II S. [https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer ... e_00114676 309]
[h4] Das '''Landesarbeitsgericht Weimar''' war von 1934 bis 1945 ein Landesarbeitsgericht mit Sitz in Weimar.
== Geschichte == Das Landesarbeitsgericht Jena wurde zum 1. November 1934 als Landesarbeitsgericht Weimar nach Weimar verlegt.Ulrich Hess: Geschichte der Behördenorganisation der thüringischen Staaten und des Landes Thüringen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum [url=viewtopic.php?t=6460]Jahr[/url] 1952, 1993, ISBN 9783334605059, S. 170.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Weimar wurde aber nicht wieder eröffnet.§ 18 der Rechtsverordnung zur vorläufigen Überleitung der bürgerlichen Rechtspflege auf den Friedensstand vom 24. Oktober 1945, Regierungsblatt für das Land Thüringen S. [https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00200032/000356_0146a.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00114466 50], [https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00200032/000356_0147b.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00114466 53] Seine Rolle erhielt das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt.Bekanntmachung über die Arbeitsgerichte im Lande Thüringen vom 24. Juli 1946, Regierungsblatt für das Land Thüringen, Teil II S. [https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00200041/000356_0480b.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00114676 309]
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