Arena Holdings (Pty) Ltd t/a Financial Mail und andere gegen South African Revenue Service und andereArtikelentwürfe

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„Arena Holdings (Pty) Ltd t/a Financial Mail and Others gegen South African Revenue Service and Others“ ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts von Südafrika aus dem Jahr 2023 zur Steuergeheimnis. Das Gericht entschied, dass die Steuergeheimnisbestimmungen des Promotion of Access to Information Act von 2000 und des Tax Administration Act von 2011 verfassungswidrige Beschränkungen des Zugangs zu Informationen vorsahen. Der Antrag ging auf Versuche von Journalisten zurück, Zugang zu den Steuerunterlagen des ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma zu erhalten.
Bei der Urteilsverkündung am 30. Mai 2023 war die Richterbank des Verfassungsgerichts in der Verfassungsfrage im Verhältnis fünf zu vier gespalten. Richterin Jody Kollapen verfasste das Mehrheitsurteil und Richterin Nonkosi Mhlantla verfasste eine abweichende Meinung.

== Hintergrund ==
Anfang 2019 beantragte Warren Thompson beim South African Revenue Service (SARS) Zugang zu den Steuerunterlagen des ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma. Thompson war ein Finanzjournalist, der bei Arena Holdings angestellt war, dem verschiedene große südafrikanische Zeitungen gehörten, darunter „Financial Mail“, „Business Day (South Africa)“ und „Sunday Times (South Africa)“. |Sunday Times''. Er beabsichtigte, die Steuerunterlagen zu verwenden, um Vorwürfe der Nichteinhaltung von Steuern durch Zuma zu untersuchen; Diese Behauptungen stammten aus verschiedenen Quellen, insbesondere aus Jacques Pauws Buch „The President's Keepers“. Thompson reichte seinen Antrag gemäß den Bestimmungen des Promotion of Access to Information Act, 2000 (PAIA) bei SARS ein. Im März 2019 lehnte SARS seinen Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass Zuma Anspruch auf Vertraulichkeit gemäß PAIA gemäß dem Tax Administration Act von 2011 (TAA) habe.

Nachdem SARS Thompsons interne Berufung abgelehnt hatte, wandte er sich an den High Court of South Africa und beantragte eine Anordnung, die Zugang zu Zumas Steuerunterlagen gewähren würde. Seiner Bewerbung schlossen sich sein Arbeitgeber Arena Holdings und amaBhungane, eine Organisation für investigativen Journalismus, an. Die Antragsteller machten geltend, dass PAIA und TAA insofern nicht mit der Verfassung Südafrikas vereinbar seien, als sie SARS untersagten, Steuerinformationen unter Umständen offenzulegen, unter denen eine solche Offenlegung im öffentlichen Interesse wäre. Insbesondere und darüber hinaus machten sie geltend, dass dieses Verbot eine ungerechtfertigte Einschränkung des verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung (Abschnitt 16 der Verfassung Südafrikas) und des Rechts auf Zugang zu Informationen (Zugang zu Informationen in Südafrika) darstelle. Ihr Antrag wurde von SARS, dem Minister für Justiz und Strafvollzugsdienste und dem Finanzminister (Südafrika) abgelehnt; Zuma wurde in den Unterlagen namentlich genannt, nahm aber nicht teil, und die Informationsaufsichtsbehörde, die mit der Durchsetzung der PAIA beauftragt ist, gab ihre Absicht bekannt, sich an die Entscheidung des Gerichts zu halten.

Am 16. November 2021 entschied Richter Norman Davis vom Obersten Gerichtshof von Pretoria zugunsten der Antragsteller und erklärte die relevanten Bestimmungen von PAIA und TAA für verfassungswidrig und ungültig. Der Beschluss über die verfassungsmäßige Gültigkeit wurde zur Bestätigung an das Verfassungsgericht Südafrikas verwiesen, und die Beklagten des Obersten Gerichtshofs versuchten, gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs Berufung einzulegen.
== Nachwirkungen ==
Im Februar 2024 berichtete amaBhungane, dass SARS ihm ungeachtet des Urteils den Zugang zu Zumas Steuerunterlagen verweigert habe.
== Referenzen ==
2022 in der südafrikanischen Rechtsprechung
Fälle des Verfassungsgerichts von Südafrika
Südafrikanisches Verwaltungsrecht
2023 im südafrikanischen Recht
2023 in der Rechtsprechung
Jacob Zuma

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