Laugh It Off Promotions CC gegen South African Breweries International (Finance) BV gegen Sabmark InternationalArtikelentwürfe

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 Laugh It Off Promotions CC gegen South African Breweries International (Finance) BV gegen Sabmark International

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Oberster Gerichtshof von Südafrika, Provinzkap-Abteilung – „South African Breweries International gegen Laugh It Off Promotions“ '''Laugh It Off Promotions CC gegen South African Breweries International (Finance) BV gegen Sabmark International und andere''''' ist eine wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichts von Südafrika über die Schnittstelle zwischen Meinungsfreiheit in Südafrika | Meinungsfreiheit und Markenrecht. Der Fall betraf die ordnungsgemäße Auslegung der Anti-Marken-Verwässerungsbestimmungen des Trade Marks Act 194 von 1993 im Zusammenhang mit dem Verkauf von T-Shirts, die etablierte Handelsmarken parodieren. Das einstimmige Urteil des Gerichts vom 27. Mai 2005 wurde von Richter Dikgang Moseneke verfasst.

== Hintergrund und vorherige Aktion ==
Der Berufungskläger war Laugh It Off Promotions, ein von Justin Nurse gegründetes Unternehmen. Sowohl als eine Form des Culture Jammings als auch aus Profitgründen produzierte und verkaufte Laugh It Off T-Shirts, die bekannte Markenzeichen parodierten.
SAB machte geltend, dass die Verwendung seiner eingetragenen Marken durch Laugh It Off eine Markenverwässerung im Sinne von Abschnitt 34(1)(c) des Trade Marks Act 194 von 1993 darstelle. Dieser Abschnitt sah teilweise vor, dass Markenrechte verletzt wurden durch: < blockquote>die unbefugte Verwendung einer Marke im Geschäftsverkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die mit einer eingetragenen Marke identisch oder dieser ähnlich ist, wenn diese Marke in der Republik bekannt ist und die Verwendung dieser Marke dies auch tun würde die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der eingetragenen Marke ungeachtet des Fehlens von Verwechslungen oder Täuschungen wahrscheinlich in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde...SAB beantragte auf dieser Grundlage ein Verbot gegen Laugh It Off. Als Reaktion darauf machte Laugh It Off erstens geltend, dass es nicht gegen die gesetzliche Bestimmung verstoßen habe, da nicht nachgewiesen worden sei, dass die Verwendung des Black-Label-Bildmaterials dem Ruf der Marke schaden würde. Zweitens machte es geltend, dass es auf jeden Fall sein Recht auf freie Meinungsäußerung ausübe, wie es in Abschnitt 16(1) der Verfassung Südafrikas verankert sei. Am 16. April 2003 entschied Richter Roger Cleaver vom Cape High Court jedoch zugunsten von SAB und gewährte das Interdikt. Darüber hinaus stellte Cleaver fest, dass die rassistischen Untertöne des T-Shirt-Designs „an Hassrede grenzten“ und Abschnitt 16(2)(c) der Verfassung Hassrede ausdrücklich vom Schutz der Meinungsfreiheit ausschloss.
Laugh It Off legte gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Berufung beim Obersten Berufungsgericht (Südafrika) ein.
== Urteile ==

=== Haupturteil ===
Am 27. Mai 2005 entschied das Verfassungsgericht einstimmig zu Gunsten von Laugh It Off, gab der Berufung statt und hob die Beschlüsse beider Vorinstanzen auf.
=== Sachs' Urteil ===
Richter Albie Sachs, der Mosenekes Urteil zustimmte, reichte ebenfalls eine gesonderte Stellungnahme zur Rolle von Parodie und Humor bei der Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Demokratie ein. Seine Meinung begann mit der oft zitierten rhetorischen Frage:
== Bedeutung ==
„Laugh It Off“ war der erste Fall vor dem Verfassungsgericht, der die Anwendung der Bill of Rights (Bill of Rights of South Africa) auf das südafrikanische Markenrecht erforderte.
== Referenzen ==
2005 in der südafrikanischen Rechtsprechung
Fälle des Verfassungsgerichts von Südafrika
Markenrechtsprechung
Südafrikanisches Recht des geistigen Eigentums

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