Das '''Kreisgericht Bartenstein''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Bartoszyce|Bartenstein.
== Geschichte ==
In Bezirk des Kreisgerichts Bartenstein bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Bartenstein sowie viele Patrimonialgerichte.
1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Bartenstein im Sprengel des Ostpreußisches Tribunal zu Königsberg|Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg. Es war für den Kreis Preußisch Eylau und den Kreis Bartenstein (Ostpr.)|Landkreis Friedland zuständig.
Am Kreisgericht Bartenstein war eine Schwurgerichtskammer für die Kreisgerichte Bartenstein, Kreisgericht Heilsberg|Heilsberg und Kreisgericht Rössel|Rössel eingerichtet. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und elf Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 100.707. Gerichtskommissionen bestanden in in Slawskoje|Creuzburg, Domnowo|Domnau, Bagrationowsk|Preußisch Eylau, Prawdinsk|Friedland, Górowo Iławeckie|Landsberg und Sępopol|Schippenbeil. Gerichtstage wurden in Górowo Iławeckie|Landsberg gehalten.Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 295, [https://www.google.de/books/edition/Jah ... frontcover Digitalisat]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Bartenstein aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Bartenstein mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von siebzehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgericht Bartenstein|Landgerichtes Bartenstein als Nachfolger gebildet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 397, [https://www.google.de/books/edition/Ges ... 1&pg=PA397 Digitalisat]
[h4] Das '''Kreisgericht Bartenstein''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Bartoszyce|Bartenstein.
== Geschichte == In Bezirk des Kreisgerichts Bartenstein bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Bartenstein sowie viele Patrimonialgerichte.
1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Bartenstein im Sprengel des Ostpreußisches Tribunal zu Königsberg|Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg. Es war für den Kreis Preußisch Eylau und den Kreis Bartenstein (Ostpr.)|Landkreis Friedland zuständig.
Am Kreisgericht Bartenstein war eine Schwurgerichtskammer für die Kreisgerichte Bartenstein, Kreisgericht Heilsberg|Heilsberg und Kreisgericht Rössel|Rössel eingerichtet. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und elf Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 100.707. Gerichtskommissionen bestanden in in Slawskoje|Creuzburg, Domnowo|Domnau, Bagrationowsk|Preußisch Eylau, Prawdinsk|Friedland, Górowo Iławeckie|Landsberg und Sępopol|Schippenbeil. Gerichtstage wurden in Górowo Iławeckie|Landsberg gehalten.Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 295, [https://www.google.de/books/edition/Jahrbuch_der_preussischen_Gerichtsverfas/YFlEAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&pg=PA295&printsec=frontcover Digitalisat]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Bartenstein aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Bartenstein mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von siebzehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgericht Bartenstein|Landgerichtes Bartenstein als Nachfolger gebildet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 397, [https://www.google.de/books/edition/Gesetzsammlung_f%C3%BCr_die_K%C3%B6niglich_Preu/VI0n9kZgkiUC?hl=de&gbpv=1&pg=PA397 Digitalisat]
== Quellen == * ''Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte'' von 2. Januar 1849 (PrGS [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509605_00023.html S. 1]–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von [http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfpr1848.html#88 Art. 88 der Verfassung von 1848]) * Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, 1849, S. 38 f., [https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=s_NOAAAAcAAJ&q=Kreisgericht#v=snippet&q=Kreisgericht&f=false Digitalisat]
Das '''Kreisgericht Braunsberg''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Braniewo|Braunsberg.
Das '''Kreisgericht Carthaus''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Stadt Kartuzy|Carthaus.
Das '''Kreisgericht Beuthen''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Schlesien mit Sitz in Bytom|Beuthen.