Das '''Kreisgericht Carthaus''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Stadt Kartuzy|Carthaus.
== Geschichte ==
In Bezirk des Kreisgerichts Carthaus bestanden bis 1849 das königliche Landgericht Carthaus sowie viele Patrimonialgerichte.
1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Carthaus im Sprengel des Appellationsgericht Marienwerder|Appellationsgerichts Marienwerder. Es war für den Landkreis Carthaus zuständig.
Schwurgerichtssachen wurden am Stadt- und Kreisgericht Danzig verhandelt. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und sechs Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 53.715. Gerichtstage wurden in Mirachowo|Mirchau und Sulęczyno|Sullenschin gehalten.Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 311, [https://www.google.de/books/edition/Jah ... frontcover Digitalisat]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Carthaus aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Carthaus mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgericht Danzig|Landgerichtes Danzig als Nachfolger gebildet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 402, [https://www.google.de/books/edition/Ges ... 1&pg=PA402 Digitalisat]
[h4] Das '''Kreisgericht Carthaus''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Stadt Kartuzy|Carthaus.
== Geschichte == In Bezirk des Kreisgerichts Carthaus bestanden bis 1849 das königliche Landgericht Carthaus sowie viele Patrimonialgerichte.
1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Carthaus im Sprengel des Appellationsgericht Marienwerder|Appellationsgerichts Marienwerder. Es war für den Landkreis Carthaus zuständig.
Schwurgerichtssachen wurden am Stadt- und Kreisgericht Danzig verhandelt. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und sechs Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 53.715. Gerichtstage wurden in Mirachowo|Mirchau und Sulęczyno|Sullenschin gehalten.Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 311, [https://www.google.de/books/edition/Jahrbuch_der_preussischen_Gerichtsverfas/YFlEAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&pg=PA311&printsec=frontcover Digitalisat]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Carthaus aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Carthaus mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgericht Danzig|Landgerichtes Danzig als Nachfolger gebildet.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 402, [https://www.google.de/books/edition/Gesetzsammlung_f%C3%BCr_die_K%C3%B6niglich_Preu/VI0n9kZgkiUC?hl=de&gbpv=1&pg=PA402 Digitalisat]
== Quellen == * ''Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte'' von 2. Januar 1849 (PrGS [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509605_00023.html S. 1]–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von [http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfpr1848.html#88 Art. 88 der Verfassung von 1848]) * Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, 1849, S. 38 f., [https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=s_NOAAAAcAAJ&q=Kreisgericht#v=snippet&q=Kreisgericht&f=false Digitalisat]
Das '''Kreisgericht Bartenstein''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Bartoszyce|Bartenstein.
Das '''Kreisgericht Braunsberg''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen Provinz Preußen mit Sitz in der Kreisstadt Braniewo|Braunsberg.
Das '''Kreisgericht Beuthen''' war ein Kreisgericht (Preußen)|preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Schlesien mit Sitz in Bytom|Beuthen.