Kassenärztliche Vereinigung SaarlandArtikelentwürfe

Vorläufige Artikel
Anonymous
 Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Post by Anonymous »


Die '''Kassenärztliche Vereinigung Saarland''' (KVS) ist eine der insgesamt 17 Kassenärztliche Vereinigung|Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die KVS die Interessen ihrer Mitglieder, der rund 2200 im Saarland niedergelassenen Vertragsarzt|Vertragsärzte und -Vertragspsychotherapeut|psychotherapeuten, gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit. Gleichzeitig erfüllt sie als hoheitlich handelnde Behördehttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__77.html die ihr vom Bundesgesetzgeber übertragenen Aufgaben der Sicherstellungsauftrag|Sicherstellung und Gewährleistung.

Die KVS unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (Saarland)|Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit , entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Fünftes Buch Sozialgesetzbuch|Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) über ihre Angelegenheiten. Die Verwaltungskosten der KV werden durch die Verwaltungskostenumlage ihrer Mitglieder getragen.
== Mitgliedschaft ==
Alle zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sind Mitglieder ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mitgliedschaft ist durch
== Aufgaben ==
Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die KVS einerseits Dienstleistungsorganisation und Interessenvertretung für ihre Mitglieder. Andererseits übt sie die Aufsichts- und Disziplinarfunktion gegenüber ihren Mitgliedern aus (Gewährleistungsauftrag). Dazu kommen weitere hoheitliche Aufgaben. Die KVS gewährleistet durch Verträge mit den Verbänden der Krankenkassen die ambulante Versorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich (Sicherstellungsauftrag) und stellt die Qualität sicher (Qualitätssicherung in der Medizin|Qualitätssicherung).
=== Sicherstellungsauftrag ===
Der Gesetzgeber hat der Ärztlichen Selbstverwaltung – also den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Bundesländern sowie der Kassenärztliche Bundesvereinigung|Kassenärztlichen Bundesvereinigung – die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung übertragen (Sicherstellungsauftrag gemäß
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens haben KVen und Krankenkassen in den einzelnen Ländern die Möglichkeit, die ambulante Versorgung gemäß regionaler Bedürfnisse auszugestalten. Allerdings haben Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen nicht völlig freie Hand: Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es auch noch eine Vielzahl weiterer Regelungen zu beachten, die bundesweit Gültigkeit haben: so etwa die Beschlüsse des Gemeinsamer Bundesausschuss|Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen|Bedarfsplanung. Darin wird beispielsweise geregelt, wie viele Ärzte oder Psychotherapeuten welcher Fachrichtung sich in bestimmten Regionen maximal niederlassen dürfen. Vorgaben aus der bundesweit gültigen Bedarfsplanungs-Richtlinie
Die KVS gestaltet die ambulante Versorgung für die knapp 850 Tausend gesetzlich Krankenversicherten und ihre Angehörigen (Stand: 1. Juli 2024) im Saarland
=== Interessensvertretung ===
Als Interessenvertretung der knapp 2250 in ihrem Zuständigkeitsbereich niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeutenhandelt die KVS auf Grundlage bundesweiter Gesetze und Standards mit den regionalen Krankenkassen Verträge über Struktur und Vergütung der ambulanten Versorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich aus. Außerdem werden spezielle Verträge abgeschlossen, die auf die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung zielen, zum Beispiel auf die Behandlung chronischer Erkrankungen durch strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme).

=== Honorarverhandlungen mit Krankenkassen ===
Die KVS verhandelt mit den Krankenkassen – auf Basis der Vorgaben aus den Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband Bund der Krankenkassen – das Gesamthonorar für alle ambulant erbrachten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und schließt Honorarverträge über die für die ambulante Versorgung zu zahlende Gesamtvergütung.
Die Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütung erfolgt nach dem Honorarverteilungsvertrag|Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Dieser wird von der Vertreterversammlung der KV Saarland auf der Grundlage der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen.
=== Gewährleistungsauftrag ===
Nach dem Gewährleistungsprinzip steht die KVS gegenüber den Krankenkassen dafür gerade, dass alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen nach Gesetz und Vertrag erbracht werden. Insbesondere kontrolliert sie die Abrechnungen ihrer Mitglieder und wacht über die Qualität der Arbeit von Vertragsärzten und -psychotherapeuten.
== Organisation ==

=== Vertreterversammlung ===
Die Vertreterversammlung (VV) ist das höchste Organ der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS). Sie entscheidet über die Honorarverteilung innerhalb des Verantwortungsbereiches der KVS. Außerdem beschließt und ändert sie die Satzung, das Sicherstellungsstatut, die Bereitschaftsdienstordnung usw. und wählt den Vorstand und die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse.
=== Vorstand ===
Der Vorstand der KVS wird von der Vertreterversammlung gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte, vertritt die KV gerichtlich und außergerichtlich und ist für die Aushandlung der Verträge und Honorare über die ambulante Versorgung mit den Krankenkassen zuständig.
=== Gremien ===
Vertreterversammlung und Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung werden von Ausschüssen und Kommissionen beraten und unterstützt. Das Sozialgesetzbuch V schreibt darüber hinaus auch die Einrichtung von Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung vor. Diese Ausschüsse setzen sich paritätisch aus Vertretern der KVS und der Krankenkassen zusammen. Hier werden Entscheidungen getroffen bzw. vorbereitet, die die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung betreffen, etwa bei der Zulassung oder bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
==== Kommissionen zur Qualitätssicherung ====
Möchten KV-Mitglieder gesetzlich Versicherten medizinische Leistungen anbieten, die spezielle Qualifikationen erfordern und zuvor von der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland genehmigt werden müssen, setzt diese bei Bedarf eine Qualitätssicherungskommission ein, um das nötige Fachwissen sowie weitere Voraussetzungen zu überprüfen. Die Eignung wird von den Kommissionen auf unterschiedliche Art und Weise kontrolliert: Zum Beispiel durch stichprobenartige Einzelfallprüfungen, Praxisbegehungen oder durch den regelmäßigen Nachweis einer Mindestzahl von Untersuchungen bzw. Behandlungen zu einer qualitätsgesicherten Leistung. == Siehe auch ==

* Kassenärztliche Vereinigung
* Kassenärztliche Bundesvereinigung

* KV Saarland: [https://www.kvsaarland.de/arztsuche Arzt- und Psychotherapeutensuche]



Kategorie:Kassenärztliche Vereinigung|Saarland
Kategorie:Medizinrecht (Deutschland)
Kategorie:Gesetzliche Krankenversicherung
Kategorie:Organisation (Saarbrücken)
Kategorie:Gesundheitswesen (Saarland)

Quick Reply

Change Text Case: 
   
  • Similar Topics
    Replies
    Views
    Last post