Das '''Arbeitsgericht Zusmarshausen''' war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Zusmarshausen.
== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Zusmarshausen entstand das Arbeitsgericht Zusmarshausen als eines von 12 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgericht Zusmarshausen|Amtsgerichts Zusmarshausen. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. [https://www.digitale-sammlungen.de/view ... ge=128,129 117 f.].
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Zusmarshausen wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Augsburg zugeordnet.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. [https://www.digitale-sammlungen.de/view ... ge=150,151 139 f.].
[h4] Das '''Arbeitsgericht Zusmarshausen''' war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Zusmarshausen.
== Geschichte == Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. [url=viewtopic.php?t=2069]Dezember[/url] 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Zusmarshausen entstand das Arbeitsgericht Zusmarshausen als eines von 12 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgericht Zusmarshausen|Amtsgerichts Zusmarshausen. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. [https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb00108609?page=128,129 117 f.].
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Zusmarshausen wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Augsburg zugeordnet.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. [https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb00108590?page=150,151 139 f.].
Bild:Zusmarshausen_St._Antonius_von_Padua_3323.JPG|mini|Kapelle St. Antonius von Padua (Zusmarshausen)
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