Glenister gegen Präsident (2011)Artikelentwürfe

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 Glenister gegen Präsident (2011)

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„Glenister gegen Präsident der Republik Südafrika und andere“, oft bekannt als „Glenister II“, ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts von Südafrika aus dem Jahr 2011. Darin entschied das Gericht, dass der Staat verfassungsmäßig verpflichtet sei, eine unabhängige Behörde zur Korruptionsbekämpfung in Südafrika einzurichten und zu unterhalten. Es entschied, dass die Hawks (Südafrika) nicht unabhängig genug seien, um dieser Verpflichtung nachzukommen, und dass die gesetzlichen Bestimmungen, die die Hawks gründeten, daher und insoweit verfassungsrechtlich ungültig seien. Der Fall war Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die darauf abzielten, die Auflösung der Scorpions (Scorpions (Südafrika)) anzufechten.

== Hintergrund ==
Der Fall betraf die verfassungsmäßige Gültigkeit von zwei am 27. Januar 2009 verkündeten nationalen Gesetzen, die die Scorpions (Skorpione (Südafrika)), eine auf Korruptionsbekämpfung in Südafrika spezialisierte Einheit der Nationalen Strafverfolgungsbehörde, auflösten. Bei den Gesetzen handelte es sich um das National Prosecuting Authority Amendment Act 56 von 2008 und das South African Police Service Amendment Act 57 von 2008. Letzteres Gesetz änderte unter anderem das South African Police Service Act 68 von 1995, um ein neues Kapitel 6A einzufügen, das Folgendes festlegte die Hawks (Südafrika) (ehemals Directorate for Priority Crime Investigation) als Ersatz für die Scorpions; Die Hawks sollten innerhalb des südafrikanischen Polizeidienstes und nicht innerhalb der Nationalen Strafverfolgungsbehörde angesiedelt sein.

Die Angelegenheit war eine Fortsetzung von „Glenister I“, einem gleichnamigen Fall aus dem Jahr 2008, in dem der Kläger, der Geschäftsmann Hugh Glenister, erfolglos versucht hatte, die Gesetzgebung anzufechten, während sie noch in Entwurfsform vor dem südafrikanischen Parlament anhängig war Parlament.
== Urteile ==
Bei einer Stimmenverteilung von fünf zu vier reichte das Verfassungsgericht zwei Stellungnahmen ein. Der stellvertretende Oberste Richter Dikgang Moseneke und Richter Edwin Cameron verfassten gemeinsam die Mehrheitsmeinung, in der sich die Richter Johan Froneman, Bess Nkabinde und Thembile Skweyiya einig waren; Sie gaben der Berufung von Glenister teilweise statt. Oberster Richter Sandile Ngcobo verfasste eine abweichende Stellungnahme, der sich der amtierende Richter Fritz Brand sowie die Richter Mogoeng Mogoeng und Zak Yacoob anschlossen; die Minderheit hätte die Berufung und Glenisters Verfassungsbeschwerde in vollem Umfang abgewiesen.

Aus den in Ngcobos Urteil dargelegten Gründen ließ das Verfassungsgericht die Berufung zu und wies Glenisters weitreichende Anfechtung mit der Begründung ab, dass es an sich nicht verfassungswidrig sei, wenn das Parlament die Scorpions abschafft und die Hawks einrichtet. Allerdings vertrat die Mehrheit, wie im Urteil von Moseneke und Cameron dargelegt, die Auffassung, dass die Verfassung Südafrikas den Staat dazu verpflichtet, „ein unabhängiges Gremium zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität einzurichten und aufrechtzuerhalten“; Sie vertraten außerdem die Auffassung, dass die Hawks nicht unabhängig genug seien, um diese Anforderung zu erfüllen. Aus diesem Grund erklärte die Mehrheit, dass Kapitel 6A des geänderten südafrikanischen Polizeidienstgesetzes nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Die Nichtigkeitserklärung wurde für 18 Monate ausgesetzt, um dem Parlament die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben.

== Kostenordnung 2013 ==
Ein entsprechendes gleichnamiges Urteil erließ das Verfassungsgericht am 14. Juni 2013, nachdem Glenisters Anwalt im Sinne der Einheitlichen Gerichtsordnung eine Änderung der Kostenentscheidung im Urteil „Glenister II“ beantragt hatte ref>„Glenister gegen Präsident der Republik Südafrika und andere“ (CCT 28/13)
== Referenzen ==
== Weiterführende Literatur ==
* * * * * * * * * Fälle des Verfassungsgerichts von Südafrika
2011 im südafrikanischen Recht
2011 in der Rechtsprechung
Südafrikanisches Verwaltungsrecht

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