Arbeitsgericht Burg bei MagdeburgArtikelentwürfe

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Anonymous
 Arbeitsgericht Burg bei Magdeburg

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Das '''Arbeitsgericht Burg bei Magdeburg''' war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland)|Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Burg (bei Magdeburg)|Burg bei Magdeburg.

== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Magdeburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Magdeburg als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg|Oberlandesgerichts Naumburg. In Burg bei Magdeburg entstand das Arbeitsgericht Burg bei Magdeburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgericht Burg|Amtsgerichte Burg, Amtsgericht Genthin|Genthin und Amtsgericht Ziesar|Ziesar. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 115), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publica ... 93/content Digitalisat]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Burg bei Magdeburg wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreisgericht (DDR)|Kreis- und Bezirksgericht (DDR)|Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende wurden in Sachsen-Anhalt mit dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991 wieder Arbeitsgerichte gebildet. Dabei wurde das Arbeitsgericht Burg bei Magdeburg nicht wieder neu gebildet.Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991, [https://www.landesrecht.sachsen-anhalt. ... rbGGSTV4P3 Digitalisat]



Kategorie:Ehemaliges Arbeitsgericht (Sachsen-Anhalt)|Zeitz
Kategorie:Arbeitsgericht (Preußen)|Zeitz
Kategorie:Burg (bei Magdeburg)
Kategorie:Gegründet 1927
Kategorie:Aufgelöst 1945
Kategorie:Gegründet 1946
Kategorie:Aufgelöst 1963

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