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 Arbeitsgericht Görlitz

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Das '''Arbeitsgericht Görlitz''' war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland)|Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Görlitz.

== Geschichte ==
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Görlitz entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Görlitz als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgericht Breslau|Oberlandesgerichtes Breslau. In Görlitz entstand das Arbeitsgericht Görlitz. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der Amtsgericht Görlitz|Amtsgerichte Görlitz, Amtsgericht Niesky|Niesky, Amtsgericht Reichenbach/O.L.|Reichenbach/O.L., Amtsgericht Rothenburg/O.L.|Rothenburg/O.L. und Amtsgericht Seidenberg|Seidenberg. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, Preußische Gesetzessammlung|GS S. 97 f. (insb. S. 101), [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publica ... 93/content Digitalisat]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Der Teil des Sprengels des Arbeitsgerichtes Görlitz, der östlich der Oder-Neiße-Grenze lag wurde polnischer Verwaltung unterstellt. Im westlichen Teil wurden die ordentlichen Gerichte schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Görlitz wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden von 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreisgericht (DDR)|Kreis- und Bezirksgericht (DDR)|Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende und friedliche Revolution in der DDR|Wende wurde das Land Sachsen wieder eingerichtet und Görlitz diesem zugeordnet. Der sächsische Landtag beschloss am 12. Juni 1992 mit dem Sächsischen GerichtsorganisationsgesetzArtikel 2 (Gerichte für Arbeitssachen), § 1 (Errichtung des Landesarbeitsgerichts und der Arbeitsgerichte) des Gesetzes über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gerichtsorganisationsgesetz - SächsGerOrgG) vom 30. Juni 1992; Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 vom 1. Juli 1992, S. 287 die Aufhebung der Kreis- und Bezirksgerichte und die Einrichtung der Arbeitsgerichte. In Görlitz entstand kein Arbeitsgericht neu.



Kategorie:Arbeitsgericht (Sachsen)|Gorlitz
Kategorie:Gericht (Görlitz)
Kategorie:Arbeitsgericht (Preußen)|Gorlitz
Kategorie:Gegründet 1927
Kategorie:Aufgelöst 1945
Kategorie:Gegründet 1946
Kategorie:Aufgelöst 1963

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