Das '''Amtsgericht Domnau''' war ein Preußen|preußisches Amtsgericht mit Sitz in Domnowo|Domnau, Ostpreußen.
== Geschichte ==
Das königlich preußische Landgericht Domnau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgericht Bartenstein|Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgericht Königsberg|Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Domnau. Aufgelöst wurde die bisherige Gerichtskommission Domnau des Kreisgericht Bartenstein|Kreisgerichts Bartenstein.
Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Friedland der Stadtbezirk Domnau und die Amtsbezirke Schloss Domnau, Pessotschnoje (Kaliningrad, Bagrationowsk)|Galben, Jagodnoje (Kaliningrad, Prawdinsk)|Kapsitten, Lisenfeld, Saizewo (Kaliningrad, Prawdinsk)|Puschkeiten und Großsaalau sowie aus dem Kreis Preußisch Eylau die Amtsbezirke Tischino (Kaliningrad)|Abschwangen, Jerschowo (Kaliningrad, Prawdinsk)|Blankenau und Tschechowo (Kaliningrad)|Uderwangen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 395, [https://www.google.de/books/edition/Ges ... 1&pg=PA395 Digitalisat]
Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 [https://archive.org/details/jahrbuchder ... ew=theater online]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Domnau.
[h4] Das '''Amtsgericht Domnau''' war ein Preußen|preußisches Amtsgericht mit Sitz in Domnowo|Domnau, Ostpreußen.
== Geschichte == Das königlich preußische Landgericht Domnau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgericht Bartenstein|Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgericht Königsberg|Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Domnau. Aufgelöst wurde die bisherige Gerichtskommission Domnau des Kreisgericht Bartenstein|Kreisgerichts Bartenstein.
Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Friedland der Stadtbezirk Domnau und die Amtsbezirke Schloss Domnau, Pessotschnoje (Kaliningrad, Bagrationowsk)|Galben, Jagodnoje (Kaliningrad, Prawdinsk)|Kapsitten, Lisenfeld, Saizewo (Kaliningrad, Prawdinsk)|Puschkeiten und Großsaalau sowie aus dem Kreis Preußisch Eylau die Amtsbezirke Tischino (Kaliningrad)|Abschwangen, Jerschowo (Kaliningrad, Prawdinsk)|Blankenau und Tschechowo (Kaliningrad)|Uderwangen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 395, [https://www.google.de/books/edition/Gesetzsammlung_f%C3%BCr_die_K%C3%B6niglich_Preu/VI0n9kZgkiUC?hl=de&gbpv=1&pg=PA395 Digitalisat]
Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 [https://archive.org/details/jahrbuchderdeut00pfafgoog/page/442/mode/2up?view=theater online]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Domnau.