Das '''Land- und Stadtgericht Löbau''' war mit Unterbrechung von 1802 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Lubawa|Löbau.
== Geschichte ==
Mit Reglement vom 20. August 1802 wurde für das Gebiet der Stadt Löbau und des Amtes Löbau das Land- und Stadtgericht Culm gebildet.Max Töppen: ''Historisch-comparative Geographie von Preussen'', 1858, S. 332–333, [https://www.google.de/books/edition/His ... frontcover Digitalisat] Es gehörte zum Sprengel der Westpreußische Regierung|Westpreußischen Regierung.
Mit dem Friede von Tilsit|Frieden von Tilsit endete 1807 der Vierter Koalitionskrieg|Vierte Koalitionskrieg mit desaströsen Folgen für Preußen. Löbau wurde Teil des Herzogtum Warschau|Herzogtums Warschau, das Land- und Stadtgericht Löbau wurde aufgehoben. Stattdessen wurden nach französischem Vorbild Distrikte eingerichtet, für die jeweils ein Friedensgericht eingerichtet wurde. Die nächstgrößere Verwaltungseinheit waren die (ursprünglich sechs) Departements. In jedem Departement entstand ein bürgerliches Tribunal erster Instanz.Verfassung des Herzogtums Warschau, Art. 71.
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig brach die französische Herrschaft 1813 zusammen und das Herzogtum Warschau wurde durch preußische Truppen besetzt und in der Folge durch den Wiener Kongress aufgelöst. Zurück in Preußen wurde in Löbau erneut ein Land- und Stadtgericht Löbau eingerichtet. Es war nun ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgericht Marienwerder (1808–1849)|Oberlandesgerichts Marienwerder.
Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 die Stadt Löbau mit 2736 Gerichtseingesessenen, die Stadt Nowe Miasto Lubawskie|Neumark mit 1361 Gerichtseingesessenen, die Stadt Kurzętnik|Kauernik mit 622 Gerichtseingesessenen und 219 Ortschaften mit 28.129 Gerichtseingesessenen (zusammen also 32.848 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Direktor, drei Richter und acht weitere Mitarbeiter beschäftigt. Gerichtstage wurden in Neumark, Lonkoreck und Rudzienice|Raudnitz gehalten.W. F. C. Starke: ''Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate'', Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 238, [https://www.google.de/books/edition/Bei ... frontcover Digitalisat].
Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte gebildet. In Löbau entstand das Kreisgericht Löbau.
[h4] Das '''Land- und Stadtgericht Löbau''' war mit Unterbrechung von 1802 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Lubawa|Löbau.
== Geschichte == Mit Reglement vom 20. August 1802 wurde für das Gebiet der Stadt Löbau und des Amtes Löbau das Land- und Stadtgericht Culm gebildet.Max Töppen: ''Historisch-comparative Geographie von Preussen'', 1858, S. 332–333, [https://www.google.de/books/edition/Historisch_comparative_Geographie_von_Pr/rNvgBI0ualUC?hl=de&gbpv=1&pg=PA332&printsec=frontcover Digitalisat] Es gehörte zum Sprengel der Westpreußische Regierung|Westpreußischen Regierung.
Mit dem Friede von Tilsit|Frieden von Tilsit endete 1807 der Vierter Koalitionskrieg|Vierte Koalitionskrieg mit desaströsen Folgen für Preußen. Löbau wurde Teil des Herzogtum Warschau|Herzogtums Warschau, das Land- und Stadtgericht Löbau wurde aufgehoben. Stattdessen wurden nach französischem Vorbild Distrikte eingerichtet, für die jeweils ein Friedensgericht eingerichtet wurde. Die nächstgrößere Verwaltungseinheit waren die (ursprünglich sechs) Departements. In jedem Departement entstand ein bürgerliches Tribunal erster Instanz.Verfassung des Herzogtums Warschau, Art. 71.
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig brach die französische Herrschaft 1813 zusammen und das Herzogtum Warschau wurde durch preußische Truppen besetzt und in der Folge durch den Wiener Kongress aufgelöst. Zurück in Preußen wurde in Löbau erneut ein Land- und Stadtgericht Löbau eingerichtet. Es war nun ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgericht Marienwerder (1808–1849)|Oberlandesgerichts Marienwerder.
Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 die Stadt Löbau mit 2736 Gerichtseingesessenen, die Stadt Nowe Miasto Lubawskie|Neumark mit 1361 Gerichtseingesessenen, die Stadt Kurzętnik|Kauernik mit 622 Gerichtseingesessenen und 219 Ortschaften mit 28.129 Gerichtseingesessenen (zusammen also 32.848 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Direktor, drei Richter und acht weitere Mitarbeiter beschäftigt. Gerichtstage wurden in Neumark, Lonkoreck und Rudzienice|Raudnitz gehalten.W. F. C. Starke: ''Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate'', Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 238, [https://www.google.de/books/edition/Beitr%C3%A4ge_zur_Kenntni%C3%9F_der_bestehenden/rdVDAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&pg=PA138&printsec=frontcover Digitalisat].
Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte gebildet. In Löbau entstand das Kreisgericht Löbau.
Das '''Land- und Stadtgericht Groß Salze''' war ein Land- und Stadtgericht|preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Schönebeck (Elbe)|Groß Salze.