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 Karl von Deschwanden

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Karl von Deschwanden (23. April 1823 – 25. April 1889) war ein Schweizer Anwalt, Richter und Rechtshistoriker aus Stans, Nidwalden. Er bekleidete mehrere hohe Richterämter und leistete einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsgeschichte von Nidwalden, indem er wichtige Primärquellen redigierte und einen Entwurf für ein Zivilgesetzbuch für den Kanton verfasste.

== Leben ==

Karl von Deschwanden wurde am 23. April 1823 in Stans als Sohn von Louis Victor von Deschwanden, einem Kapitän, Anwalt und Amateurkünstler, geboren. Er war der Bruder von Theodor von Deschwanden. 1852 heiratete er seine Cousine Caroline von Deschwanden, Tochter von Niklaus von Deschwanden, einem Rechtsanwalt in Stans.
Er besuchte das Gymnasium in Stans, bevor er von 1842 bis 1844 in Zürich Jura studierte, wo er unter dem Einfluss von Friedrich Ludwig Keller und Johann Caspar Bluntschli stand. Anschließend praktizierte er als Anwalt in Stans.

== Karriere ==

=== Journalismus und Politik ===

In den Jahren 1848–1849 gab Deschwanden das „Nidwaldner Wochenblatt“ heraus, eine radikale Zeitung, in der er sich für den Bundesstaat, eine vollständige Revision der Kantonsverfassung und die Humanisierung des Strafrechts einsetzte. Er war Sekretär von Stans (1854), Mitglied des Gemeindevorstands (1860) und Präsident der Gemeinde (1866). Er saß von 1862 bis 1874 im Nidwaldner Grossen Rat und war Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung von 1877.

=== Justizämter ===

Deschwanden bekleidete in Nidwalden aufeinanderfolgende richterliche Ämter: Präsident des Polizeigerichts (1866), Präsident des Kassationsgerichts (1881) und Präsident des Kantonsgerichts (1887).

=== Rechtsstipendium ===

Er war Mitglied der gesetzgebenden Kommission zur Revision des Nidwaldner Zivilrechts. Sein Entwurf des Sachenrechtsentwurfs von 1863 wurde zwar diskutiert, aber nie in Kraft gesetzt. Er veröffentlichte zahlreiche Publikationen zur Nidwaldner Rechtsgeschichte, insbesondere in der „Zeitschrift für Schweizerisches Recht“ und im „Der Geschichtsfreund“. Er redigierte auch mehrere Rechtsquellen aus Nidwalden sowie die Eidgenössischen Abschiede für den Zeitraum 1533–1555.

Er war Gründungsmitglied und Präsident der Nidwaldner Historischen Gesellschaft (1864), Major der Kantonsmiliz und Präsident des Nidwaldner Offiziersvereins. Die Universität Zürich verlieh ihm die Ehrendoktorwürde.

== Bibliographie ==

=== Funktioniert ===
* Beiträge zur „Zeitschrift für Schweizerisches Recht“ und zum „Geschichtsfreund“
* Ausgabe der Nidwaldner Rechtsquellen
* Ausgabe der „Eidgenössischen Abschiede“, 1533–1555

=== Sekundärliteratur ===
* B. Zelger, „Karl von Deschwanden und sein Sachenrechtsentwurf für Nidwalden“, 1974

1823 Geburten
1889 Todesfälle
Leute aus Stans
Schweizer Anwälte
Alumni der Universität Zürich
Schweizer Juristen des 19. Jahrhunderts

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