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 Gerhard Lowack

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'''Gerhard Fritz Kurt Lowack''' (* 24. Mai 1907 in Gleiwitz; † 8. März 1945 in Ranki]) war ein deutscher Jurist.

== Leben und Tätigkeit ==

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften ließ Lowack sich als Anwalt und Notar in Gleiwitz nieder.

Lowacks Mutter Maria Lowack (1874-1975) war in der DNVP in den 1920er und 1930er Jahren eine führende Politikerin in der Region Schlesien.[https://www.stiftung-gedenkstaetten.de/ ... doppeldenk "Nationalistisches Doppeldenk: Der Potempa-Mord, der Nationalsozialismus und der Zwiespalt des Nationalismus in Grenzgebieten" auf der Website "Stiftung Gedenkstätten].

Größere öffentliche Bekanntheit erlangte Lowack im August 1932 als er zusammen mit Walter Luetgebrune an dem deutschlandweit, wie auch im Ausland, vielbeachteten Prozess vor dem Sondergericht Beuthen wegen des Mord von Potempa|Mordes von Potempa die Verteidigung von neun in diesem Prozess angeklagten Angehörigen der SA und des Oberschlesischen Selbstschutzes übernahm, denen die grausame Ermordung eines kommunistisch gesinnten Landarbeiters in dem oberschlesischen Ort Potempa am 10. August 1932, bzw. die Anstiftung oder Beihilfe hierzu, zur Last gelegt wurde. Der Prozess endete damit, das fünf der Angeklagten zum Tode verurteilt wurden. Auf Druck der NS-Führung wandelte die kommissarische preußische Regierung unter Franz von Papen die Urteile im September in lebenslange Haftstrafen um.

Da zahlreiche nationalsozialistische Zeitung das Opfer des Mordes aufgrund seiner kommunistischen gesinnung und polnischen Abstammung herabzusetzen versuchten (so nannte eine NS-Zeitung den Getöteten einen "Minusmenschen"), den aufrechte deutsche Männer in einem Akt völkischer Notwehr aus Zorn über die angebliche frühere Betätigung des Getöteten als Insurgent während der deutsch-polnischen Grenzkämpfe in Oberschlesien in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg getötet hätten, konterten verschiedene linksgerichtete und liberale Blätter mit Artikeln, die herausstellten, dass mehrere der angeklagten nationalsozialistischen Täter, wie auch ihr Anwalt („Rechtsanwalt Lowaks polnischer Stammbaum,“ Oberschlesisches Volksblatt vom 25. August 1932), Nachnamen tragen würden, die darauf hindeuten würden, dass sie selbst keineswegs rein "arischer" Abstammung seien, sondern Polen unter ihren Ahnen gehabt hätten, und in einigen Fällen sogar Belege dafür vorlegten, dass die Betreffenden während der Grenzkämpfe 1919/1921 selbst, ungeachtet ihrer späteren Zugehörigkeit zur NSDAP, auf polnischer Seite gekämpft hatten.[https://www.stiftung-gedenkstaetten.de/ ... doppeldenk "Nationalistisches Doppeldenk: Der Potempa-Mord, der Nationalsozialismus und der Zwiespalt des Nationalismus in Grenzgebieten" auf der Website "Stiftung Gedenkstätten].

Der Schriftsteller August Scholtis verarbeitete den Fall Potempa in einem kurz nach dem Prozess in sozialdemokratischen Zeitungen veröffentlichten melancholischen Gedicht, dem er den Titel „Potempa…Ansprache an die Nationalen“ gab, wobei er auch auf die Person des Anwalts, der die brutalen Mörder vor dem Gericht in Opfer und Heldenreken und ihr harmloses (im Bett überfallenes) Opfer in ein Ungetüm in Menschengestalt umzudeuten versucht hatte, in einer Zeile mit der traurig-kontemplativen Frage einging „Und du junger Naziverteidiger, bist du einfältig oder auch schon schlecht?“.

Lowack starb in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs als Soldat bei Kampfhandungen. Er ist vermutlich als unbekannter Soldat auf die Kriegsgräberstätte Saldus (Frauenburg) überführt worden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Lowack einer der deutschen Soldaten ist, dessen Gebeine geborgen wurden, die aber nicht identifiziert werden konnten.[https://www.volksbund.de/erinnern-geden ... 67250c3e12 Eintrag zu Lowack in der Datenbank des Volksbundes Kriegsgräberfürsorge].

== Ehe und Familie ==
Lowack war t mit Charlotte Kaplick verheirate. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, darunter der spätere CSU-Politiker und Bundestagsabgeordnete Ortwin Lowack.

== Schriften ==
* ''Die Rechtswidrigkeit und Handeln im Interesse der Allgemeinheit als Rechtfertigungsgrund'', 1931. (Dissertation)



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