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 Okay, lasst uns sie besiegen

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Tayeb Benabderrahmane (geb. 1981) ist ein französisch-algerischer Berater, Public-Affairs-Akteur und Menschenrechtsaktivist. Er ist bekannt für eine längere Inhaftierung in Katar (2020), ein anschließendes ICSID-Schiedsverfahren (Fall ARB/22/23) und eine Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung aus dem Jahr 2025.
== Karriere ==
Benabderrahmane diente als allgemeiner Berater von Dr. Ali bin Samikh Al Marri (Ali bin Samikh Al-Marri), dem damaligen Vorsitzenden des Nationalen Menschenrechtskomitees (NHRC) Katars, wo er Außenbeziehungen und Interesseninitiativen beaufsichtigte.
== Verhaftung und Inhaftierung in Katar ==
Benabderrahmane besaß oder kontrollierte angeblich Dokumente und elektronische Dateien, die Katar als politisch oder wirtschaftlich sensibel erachtete, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen im Zusammenhang mit Paris Saint-Germain FC|Paris Saint-Germain (PSG) und der FIFA-Weltmeisterschaft 2022.
Am 13. Januar 2020 wurde Benabderrahmane in Doha von katarischen Sicherheitskräften festgenommen.
Nach der ersten Haftstrafe wurde er unter Hausarrest gestellt (praktisch in einem Hotel) und im Juli 2020 gezwungen, eine Vertraulichkeits- oder Vergleichsvereinbarung unter Zwang zu unterzeichnen. Diese Vereinbarung verpflichtete ihn Berichten zufolge zur Herausgabe der Dokumente und elektronischen Dateien, die die katarischen Behörden als sensibel erachteten. Nach der erzwungenen Vereinbarung wurde er freigelassen und 2010 von Katar nach Frankreich abgeschoben Ende 2020.

== Französische Untersuchungen und Beschwerden ==
Nach seiner Rückkehr nach Frankreich reichte Benabderrahmane eine Strafanzeige gegen Nasser Al-Khelaifi|Nasser Al-Khelaïfi, den katarischen Präsidenten von Paris Saint-Germain FC|Paris Saint-Germain (PSG), wegen Entführung, rechtswidriger Inhaftierung, Folter und Erpressung im Zusammenhang mit seiner Festnahme und Inhaftierung in Katar im Jahr 2020 ein.
== ICSID-Schiedsverfahren ==
Im Jahr 2022 leitete Benabderrahmane ein Investitionsschiedsverfahren gegen den Staat Katar gemäß dem bilateralen Investitionsabkommen zwischen Frankreich und Katar (BIT) von 1996 ein. Der Fall wurde als ICSID-Fall registriert.
In der Verfahrensanordnung Nr. 3 wies das Gericht Katar an, interne Dokumente und Aufzeichnungen über seine Festnahme, Durchsuchungsbefehle, Verhöre und Haftmaßnahmenunterlagen vorzulegen, die ihm zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung nie ausgehändigt worden waren. Das Gericht betrachtete solche Dokumente als wesentlich für die Beurteilung mutmaßlicher Verstöße gegen die Pflichten zur fairen und gerechten Behandlung im Rahmen des BIT.

Ab 2025 läuft das Schiedsverfahren weiter und es werden weitere Anordnungen zu Verfahrens- und Sachfragen erlassen.

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