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 Akte der Wiedervereinigung

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Die „Akte der Wiedervereinigung“ (
== Hintergrund ==
Der Wiener Kongress hatte die Gebiete des ehemaligen Fürstbistums Basel der Schweiz zugesprochen und zwischen Bern und Basel aufgeteilt. In Artikel 3 Absatz 3 des Schlussdokuments vom 20. März 1815 über die Schweiz verlangte der Kongress, dass die Bedingungen der Wiedervereinigung von zwei gemeinsamen Kommissionen ausgehandelt werden. Die Vertreter des ehemaligen Bistums wurden von den Kantonen der Schweiz gewählt
== Verhandlungen ==
Eine Kommission, bestehend aus drei Delegierten aus dem Birseck und drei Vertretern aus Basel, verhandelte am 7. November 1815 in Arlesheim. Die andere Kommission bestand aus sieben Vertretern der Berner Regierung und sieben namhaften Persönlichkeiten aus dem Jura. Es besprach die fünfundzwanzig Artikel der Wiedervereinigungsakte mit Bern vom 3. bis 14. November 1815 in Biel/Bienne.

== Inhalt ==
Neun Artikel betrafen die Garantie der katholischen Religion (Katholische Kirche) und befassten sich mit Fragen des Bistums, der Religionserziehung, der Auswahl und Vergütung von Priestern und der Rente von Fürstbischof François Xavier de Neveu. Weitere Artikel befassten sich mit dem rechtlichen Status der Jurassier, der Religionsfreiheit der Täufer, der Aufrechterhaltung oder Abschaffung der französischen Gesetzgebung, Steuerfragen und dem Sonderregime der Stadt Biel.

Der Akt der Wiedervereinigung blieb bis ins 20. Jahrhundert eine Quelle der Zwietracht in der Jura-Frage.

1815 in der Schweiz
Geschichte des Kantons Bern
Verträge der Schweiz
Wiener Kongress
Geschichte des Kantons Jura

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