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 Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer

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und Psychotherapeuten |datum=2023 |abruf=2024-03-09

Die '''Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer''' '''(OPK)''' ist die gemeinsame Psychotherapeutenkammer für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Kammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaft des öffentlichen Rechts die berufsständische Vertretung von über 6000 Psychologischer Psychotherapeut|Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut|Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).
Gemeinsam mit elf anderen Landeskammern ist die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer in der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) organisiert.

== Organisation ==
Die OPK ist die einzige länderübergreifende Psychotherapeutenkammer, ermöglicht durch einen Staatsvertrag aller beteiligten Bundesländer. Die rechtliche Grundlage ist das Sächsische Heilberufekammergesetz, mit Aufsicht durch das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Die Kammerversammlung entscheidet in halbjährlichen Sitzungen über Haushalt, Projekte und Aktivitäten. Der Vorstand setzt die Beschlüsse um, während das Präsidium die Kammer nach außen vertritt und die laufenden Geschäfte führt. Verschiedene Ausschüsse und Arbeitsgruppen bearbeiten spezielle Themen und erstellen Entwürfe für Vorstand und Kammerversammlung.
== Aufgaben ==
Die OPK übernimmt gemäß dem Sächsischen Heilberufekammergesetz verschiedene Aufgaben. Dazu zählt die Berufsaufsicht über Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Beitrag zum öffentlichen Gesundheitsschutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Qualitätssicherung durch Fort- und Weiterbildung.

Die Arbeit der Kammer deckt dabei folgende Bereiche ab:

* Beratung von Politik und Öffentlichkeit in Fragen der Psychotherapie und Gesundheitsversorgung.

* Kooperation mit anderen Heilberufen und ihren Vertretungen, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.
* Unterstützung bei der Schlichtung zwischen Kammerangehörigen und Patienten.
* Sicherung der Qualität der Berufsausübung durch Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
* Bereitstellung von Unterstützung und Information für Kammermitglieder zu berufsrechtlichen und gesundheitspolitischen Themen.
* Vermittlung von Sachverständigen für spezielle psychotherapeutische Aufgaben.
* Beobachtung internationaler Entwicklungen in der Psychotherapie und Einsatz für den grenzübergreifenden Austausch innerhalb des Berufsstandes.

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