Das '''Landschaftsschutzgebiet Werretal westlich Bad Meinberg''' mit etwa 37,5 Hektar|ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Horn-Bad Meinberg. Es wurde 2005 mit dem ''Landschaftsplan Nr. 10 Horn-Bad Meinberg/Schlangen'' durch den Kreistag des Kreis Lippe|Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.
== Beschreibung ==
Das LSG umfasst das Tal der Werre westlich von Bad Meinberg bis zur Stadtgrenze nach Detmold.
== Schutzzwecke für das LSG ==
Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG
* „zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,“
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Waldbereiches mit unterschiedlichen Feuchtestufen,“
* „zur Erhaltung eines Waldkomplexes in der Zerfallphase, wegen der Eigenart und Schönheit des alten Hutewald|Hudewaldes,“
* „zur Sicherung der das Landschaftsbild prägenden Alt- und Totholzbestände.“
== Rechtliche Vorschriften ==
Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden. Das LSG besteht aus vier Teilflächen.
== Siehe auch ==
* Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
[h4] Das '''Landschaftsschutzgebiet Werretal westlich Bad Meinberg''' mit etwa 37,5 Hektar|ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Horn-Bad Meinberg. Es wurde 2005 mit dem ''Landschaftsplan Nr. 10 Horn-Bad Meinberg/Schlangen'' durch den Kreistag des Kreis Lippe|Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. == Beschreibung == Das LSG umfasst das Tal der Werre westlich von Bad Meinberg bis zur Stadtgrenze nach Detmold.
== Schutzzwecke für das LSG == Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG * „zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,“ * „zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Waldbereiches mit unterschiedlichen Feuchtestufen,“ * „zur Erhaltung eines Waldkomplexes in der Zerfallphase, wegen der Eigenart und Schönheit des alten Hutewald|Hudewaldes,“ * „zur Sicherung der das Landschaftsbild prägenden Alt- und Totholzbestände.“
== Rechtliche Vorschriften == Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. [url=viewtopic.php?t=2292]Anlegen[/url] von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden. Das LSG besteht aus vier Teilflächen.
== Siehe auch == * Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
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