[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/kinerity/bestanswer/event/main_listener.php on line 514: Undefined array key "poster_answers" Landschaftsschutzgebiet Tal südlich Rieperturm - Deutsches Wikipedia-Forum
Das '''Landschaftsschutzgebiet Tal südlich Rieperturm''' mit 4 Hektar|ha Flächengröße liegt östlich von Lemgo. Es wurde 2009 mit dem ''Landschaftsplan Lemgo'' durch den Kreistag des Kreis Lippe|Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.
== Beschreibung ==
Das LSG umfasst ein 700 Meter langes naturnahes Kerbtal mit einem zeitweise wasserführenden Bach. In der nördlichen Hälfte des Schutzgebietes befindet sich ein naturnaher Laubwald mit Waldmeister-Buchenwald mit einigen älteren Bergahornen auf den steilen Hangflächen und –schultern des Kerbtals. Am Bach steht ein Bach-Erlen-Eschenwald. In der südlichen Hälfte des Schutzgebietes befindet sich Grünland. An der Hangkanten des Kerbtals stehen abschnittsweise Schlehdorn|Schlehen-Weißdorne|Weißdorn-Gebüsch. Zwei temporär wasserführende Tümpel, teils mit Röhricht, liegen am Bach.
== Schutzzwecke für das LSG ==
Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“
* „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“
* „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“
* „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
== Rechtliche Vorschriften ==
Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden.
== Siehe auch ==
* Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
[h4] Das '''Landschaftsschutzgebiet Tal südlich Rieperturm''' mit 4 Hektar|ha Flächengröße liegt östlich von Lemgo. Es wurde 2009 mit dem ''Landschaftsplan Lemgo'' durch den Kreistag des Kreis Lippe|Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. == Beschreibung == Das LSG umfasst ein 700 Meter langes naturnahes Kerbtal mit einem zeitweise wasserführenden Bach. In der nördlichen Hälfte des Schutzgebietes befindet sich ein naturnaher Laubwald mit Waldmeister-Buchenwald mit einigen älteren Bergahornen auf den steilen Hangflächen und –schultern des Kerbtals. Am Bach steht ein Bach-Erlen-Eschenwald. In der südlichen Hälfte des Schutzgebietes befindet sich Grünland. An der Hangkanten des Kerbtals stehen abschnittsweise Schlehdorn|Schlehen-Weißdorne|Weißdorn-Gebüsch. Zwei temporär wasserführende Tümpel, teils mit Röhricht, liegen am Bach.
== Schutzzwecke für das LSG == Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG * „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ * „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ * „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ * „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ * „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ * „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
== Rechtliche Vorschriften == Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden.
== Siehe auch == * Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
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