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Die '''Liste der Baudenkmale in Norden - Außenbezirke''' enthält die nach dem Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz|Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz geschützten Baudenkmale in der Ostfriesland|ostfriesischen Gemeinde Norden (Ostfriesland)|Norden. Die Quelle der Baudenkmale ist der Denkmalatlas Niedersachsen.[https://maps.lgln.niedersachsen.de/nld/ ... EPSG:25832 Denkmalatlas], Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Der Stand der Liste ist der 1. April 2024.

== Allgemein ==

== Marienhafe ==

== Leybuchtpolder ==

Bedeutung: Historisch

== Linteler Marsch ==
Flurstück: 030104-008-00021/001
Kleines Landarbeiterhaus mit eingerücktem Wohnteil, nach Westen abgeschleppt. Wi-Giebel mit Stalltür. Unverändert erhalten, z. Zt. leerstehend. Um 1880/90.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030104-004-00034/007
Ehem. Rettungsschuppen der Dt. Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger. Kleiner lisenengegliederter Ziegelbau, verputzt, mit betontem Traufgesims unter Satteldach. 1885/90
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030104-002-00089/083
mit: Wurt, Graft, Baumbestand; Doppelwohnhaushälfte. Im Kern 16. Jh., 1869 umgebaut, 1927 verputzt.
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich, Städtebaulich
Konstituierender Bestandteil einer Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0021

Flurstück: 030104-002-00089/083
Gulfscheune. Nach NO an Wohnhaus angebaut. Ende 19. Jh.; Gerüst und Gebäudeumriss erhalten.
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich, Städtebaulich
Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0021

Flurstück: -
mit: Wurt, Graft, Baumbestand; Doppelwohnhaushälfte. Im Kern 16. Jh., 1869 umgebaut.
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich, Städtebaulich
Konstituierender Bestandteil einer Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0021

Flurstück: 030104-002-00090/059
Gulfscheune. Nach NO an Wohnhaus angebaut. 18. Jh., in Bau- und Raumstruktur kaum verändert.
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich, Städtebaulich
Konstituierender Bestandteil einer Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0021

== Neuwesteel ==
Flurstück: -
mit: Klappbrücke; in Klinker u. Werkstein errichtete Sielanlage mit stählerner Klappbrücke in originalem Zustand von 1928/29.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0014

Flurstück: 030606-008-00008/001
mit: Backhaus; Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Backsteinbau mit 2-gesch.Wohnteil. Blockrahmen- und Schiebefenster erhalten. Wi-Teil im Norden mit Erweiterung. ''1859''. Im Süden kleines Backhaus
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030606-010-00011/001
mit: Hofwurt; Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Backsteinbau m. prächtigem 2-gesch. Wohnteil. Gusseiserne Rundbogenfenster. Um 1860. Wi-Teil auf Nord-Seite mit Erweiterung von 1905.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030606-011-00019/001
Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Backsteinbau mit 2-gesch.Wohn teil unter Walmdach. Blockrahmen- und OG Klappfenster. Eingang an Giebelseite. Nördliche Traufwand neu. ''1842''.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

== Ostermarsch ==
Flurstück: 030106-004-00060/008
Ehrenmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege. In Hauswand eingelassene Sandsteintafel m. Namensinschriften. Davor aus Naturstein angelegte Treppe mit seitlichem Pflanzenbeet.
Bedeutung: Historisch
wesentliche Begründung: 1.01 geschichtliche Bedeutung im Rahmen von Ortsgeschichte
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030106-002-00110/040
mit: Gulfscheune; Kreuzelwerk. Südteil mit Gewölbekeller und Upkammer, Ziegel in Klosterformat; Nordteil 2-geschossig. Kamin u. Butzen entfernt. Im Kern 16.Jh.; Gulfscheunenanbau mit Zwischentrakt 18.Jh.
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich
wesentliche Begründung: 1.01 geschichtliche Bedeutung im Rahmen von Ortsgeschichte
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030106-002-00111/069
Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Ziegelbau. Außenhaut um 1900 erneuert, nördliche Traufwand noch aus altem Mauerwerk. Wi-Teil mit Vollwalm. Türen m. Blockrahmen. Wohl noch 18.Jh.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030106-002-00101/073
Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Gut erhaltener Ziegelbau unter Satteldach m. abgewalmtem Wi-Giebel. 2-gesch. Wohnteil mit verdachten Segmentbogenfenstern. Um 1890.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030106-009-00090/013
Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Gut erhaltener, schlichter Ziegelbau unter Satteldach. Wi-Giebel m. halbrunden Gusseisenfenstern. Wohnteil mit Segmentbogenfenstern. Um 1880.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030106-006-00105/031
mit: Hofwurt; Gulfhaus d. ostfriesischen Typs. Ziegelbau unter Halbwalmdach in ruinösem Zustand. 1-gesch. Wohnteil mit Upkammer, Blockrahmen und Schiebefenster überwiegend erhalten. Anfang 19.Jh
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030106-010-00020/001
mit: Wurt, Graft; Großes Gulfhaus mit zweigeschossigem Wohnteil des frühen 19. Jhs. und Scheunenteil von ca. 1935. Landschaftsprägende Lage auf umgräfteter Wurt.
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.05 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

== Süderneuland I ==
Flurstück: 030607-001-00539/039
Ziegelbau mit großen Tor- u. Fensteröffnungen zwischen Mauerpfeilern, im Süden mit Aufsätzen. Profiliertes Traufgesims. Öffnungen z. T. zugemauert. Um 1890.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00008/023
Langgestreckter 2 1/2-gesch. Putzbau unter Flachdach. Strenge Fassadengliederung mit Lisenen. Kleinteilige Fenster. Über dem Eingang Reliefplatte mit Jahreszahl. „1925“.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: -
Stellwerkstation auf eingeschossigem Ziegelunterbau. Durchfenstertes FW-Obergeschoss unter Walmdach. Stellwerk-Mechanik noch in Betrieb. Um 1925.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00007/013
4-stöckiger Galerieholländer. Ziegelrumpf auf oktogonalem Grundriss mit Durchfahrt. „1900“.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0017

Flurstück: 030607-001-00007/013
Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0017

Flurstück: 030607-001-00007/013
3 1/2-gesch. Magazinbau an Windmühle.
Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0017

Flurstück: 030607-001-00007/013
mit: Dieselgenerator; Ziegelbau mit älterem Dieselgenerator.
Konstituierender Bestandteil einer Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0017

Flurstück: 030607-001-00008/011
mit: Scheunenanbau; 1-gesch. Massivbau mit Drempel. Wandflächen aus weißen Ziegeln mit rot abgesetzten Gliederungs- und Zierelementen. Rückseitig Scheunenanbau in ähnlicher Bauweise. Um 1895.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00186/034
Freistehender 2-gesch. Ziegelbau unter übersteh endem Walmdach. Gesimszonen und Fensterrahmungen in Putz. Über Eingang Balkon auf Säulen gestützt. Um 1905.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00528/033
mit: Scheunenanbau; 1-gesch.giebelständiger Ziegelbau unter Satteldach. Lisenengliederung u. Ziegelziersetzung. Schöner gusseiserner Balkon. Rückseitig Scheunenanbau. Um 1895.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00209/029
Freistehender 1-/2-gesch. Ziegelbau m. geputzten Gliederungselementen. Gut erhaltener Wintergarten. Um 1905.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0027

Flurstück: 030607-001-00192/028
1 1/2-gesch. Ziegelbau m. geputzten Gliederungselementen aus d.frühen 20. Jh.; Raumstruktur erhalten: aufwendige Steinfußböden, bauzeitliche Treppe, Kachelöfen und Wand-/Deckenstuckatur
Bedeutung: Kuenstlerisch, Städtebaulich
Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0027

Flurstück: 030607-001-00207/027
Gruppe gem. § 3.3 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0027

Flurstück: 030607-003-00057/002
Wohl nach der Flut von 1825 neu errichtet. Originales Innenge-rüst, Raumgefüge und sehr schöne klassizistische Tür erhalten.Fenster verändert.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-003-00020/001
Gerüstteile des späten 17. Jh. (wohl Erstbebauung) erhalten.Weitere Bauphasen 18. und frühes 19. Jh.; inschriftlichdatiert ''1749''.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030606-001-00022/002
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-002-00063/019
mit: Garten, Baumbestand; Gulfhaus des ostfriesischen Typs mit 2-gesch. unterkellertem Wohnteil (verputzt). Rundbogenfenster mit Verdachungen. Insgesamt gut erhalten. Um 1865.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00002/050
Vom Norder Tief abgehängte Anlage. Ziegeltonnengewölbe mit Sandsteinquaderecken. Sandsteinbrüstungen mit volutenähnlichen Endsteinen. In westlicher Brüstung Inschriftentafel. „1776“
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-001-00007/003
1-gesch. Wohnhaus m. angebautem Stallteil in Ziegelbau weise. Wohngiebel verputzt. Um 1870.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030607-003-00055/000
Sehr sprechendes Beispiel für einen allein durch seine Größerepräsentativen Domänenneubau von ''1911''. Innen und außen nahezu im originalen Zustand erhalten.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

== Süderneuland II ==
Flurstück: 030608-003-00107/005
mit: Garten; Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Backsteinbau mit Stilelementen des beginnenden 19.Jh.; nördliche Traufseite des Wi-Teils erneuert. ''1903''.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030608-005-00027/003
mit: Baumreihe (Allee); Gulfhaus d. ostfriesischen Typs. Parallel zur Straße stehender, gut erhaltener großer Ziegelbau mit 2-gesch. Wohnteil. Verdachte Segmentbogenfenster. Um 1900.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030608-005-00113/017
Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Backsteinbau in gutem Zustand mit geringen Veränderungen der Fensterformen. 1-gesch. unterkellerter Wohnteil mit Upkammer. ''1809''.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030608-001-00023/005
2-gesch. m. der umgebauten Mühle verbundener Ziegelbau unter Satteldach. EG Korbbogenfenster, OG Blockrahmenfenster. Ostgiebel mit Bekrönung u. ornamentierten Traufsteinen. Um 1800
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

== Westermarsch I ==
Flurstück: 030105-001-00082/007
mit: Hofwurt, Baumbestand; Gulfhaus des ostfriesischen Typs auf umgrafteter Wurt mit älterem Baumbestand. Wi-Teil wohl 1860; Wohnteil um 1912.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030604-010-00071/001
Einbogige Brücke über das Neulander Tief mit Brüstung in Backstein von „1897“.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030604-006-00071/001
mit: Beischeune, Baumbestand; Gulfhaus des ostfriesischen Typs. 2-gesch. Wohnteil mit Abschleppung. Giebel mit Blockrahmenfenster u. Giebelbekrönung. ''1791'', Nordtraufe Ende 19.Jh.; Scheune m. Quereinfahrt, um 1900
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0020

Flurstück: 030604-012-00054/001
mit: Hofwurt, Graft; Ehem. Gutshof der Manninga. Gulfhaus d. ostfriesischen Typs. 1-gesch. Wohnteil mit erhaltenem Giebeldreieck. ''1716''; EG um 1900 erneuert. Wi-Teil um 1920.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030604-016-00023/002
Gulfhaus des ostfriesischen Typs. Backsteinbau mit 2-gesch. Wohnteil. Fassadengliederung und Fensterformen weitestgehend erhalten. Um 1880.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030604-013-00089/005
Brücke über das Langhauser Tief. Ziegelgewölbe von 1875
Bedeutung: Historisch, Wissenschaftlich
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030603-008-00017/002
mit: Warft, Grabensystem
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG; in Gruppe baulicher Anlagen: 452019Gr0025

Flurstück: 030604-014-00046/005
mit: Gartenanlage;
Bedeutung: Historisch, Kuenstlerisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: -
Wohnteil mit Gulfscheune. 2-geschossiges, verputztes Wohnteil mit Rundbogenfenstern. Wohngiebel mit mittigem Eingang und Sandsteinwappen der Familie von Klooster. Erbaut um 1850, überformt um 1890.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

== Westermarsch II ==
Flurstück: 030603-001-00124/001
mit: Graft; Halbumgraftetes Gulfhaus des ostfriesischen Typs mit 2-gesch. Wohnteil. Wirtschaftsteil unter Halbwalmdach mit gusseisernen Rundbogenfenster. Wohnteil mit hölzernem Wintergarten. Um 1880.
Bedeutung: Historisch, Städtebaulich
wesentliche Begründung: 1.06 geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils und / oder Gebäudetypus
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030603-003-00010/004
1-gesch. L-förmiger Putzbau unter flachem Satteldach. Lang gestreckter Baukörper m. eingerückten Wandflächen u. paarweiser Fensteranordnung. Giebel m. stark vertikaler Durchfensterung
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030603-001-00111/005
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030603-003-00039/001
Ehem. Steinhaus des 16.Jh. in neueres Gulfhaus integriert. Ostgiebel und südl. Langseite mit Resten der urspr. Fenstergliederung. Teilunterkellert.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG

Flurstück: 030603-003-00096/005
Landarbeiterhaus mit quererschlossenem Wi-Teil. Ziegelbau mit reetgedecktem Wi-Teil. Wohnteil mit gusseisernen Rundbogenfenstern. Um 1880
Einzeldenkmal gem. § 3.2

Flurstück: 030603-004-00028/001
Sehr großes Gulfhaus von 1909/1911 mit architektonisch anspruchsvollem Wohnteil in Jugendstilformen. Bis auf Wohnungseinbau über dem ehem. Pferdestall nahezu unverändert.
Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG



Kategorie:Baudenkmal in Norden (Ostfriesland)|!
Kategorie:Liste (Baudenkmale in Niedersachsen)|Norden

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