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 Justizamt Seckenburg

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Das '''Justizamt Seckenburg''' war bis 1849 ein preußisches Gericht mit Sitz in Sapowednoje|Seckenburg.

== Geschichte ==
In Seckenburg bestand das Amt Friedrichsgraben oder Amt Seckenburg. Während die anderen Justizämter in Ostpreußen bis 1838 in Land- und Stadtgericht umgewandelt wurden, blieb das Justizamt Seckenburg und das Justizamt Skaisgirren bis 1849 bestehen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 59 Ortschaften mit 6302 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Justizamtmann und drei weitere Mitarbeiter beschäftigt.W. F. C. Starke: ''Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate'', Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 105, [https://www.google.de/books/edition/Bei ... frontcover Digitalisat].

Es war ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgericht Insterburg|Oberlandesgerichts Insterburg.

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte gebildet. In Seckenburg entstand die Gerichtskommission Seckenburg des Kreisgericht Kaukehmen|Kreisgerichts Kaukehmen.



Kategorie:Rajon Slawsk
Kategorie:Historisches Gericht (Preußen)|Seckenburg, Justizamt
Kategorie:Aufgelöst 1849

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