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 Landgericht Heydekrug

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Das '''Landgericht Heydekrug''' war bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Šilutė|Heydekrug.

== Geschichte ==
In Heydekrug sowie in Rusnė|Russ bestanden die Justizamt Heydekrug|Justizämter Heydekrug und Justizamt Russ|Russ. Mit Kabinettsorder|Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurden diese aufgehoben und ein Landgericht Heydekrug mit einer Gerichtskommission Russ gebildet.W. F. C. Starke: ''Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate'', Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, [https://www.google.de/books/edition/Bei ... frontcover Digitalisat]. Es war ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgericht Insterburg|Oberlandesgerichts Insterburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Kirchspiele Rinten und Werden und die Kirchspielsanteile Russ und Schakuhnen mit 21.119 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Direktor, drei Richter und zehn weitere Mitarbeiter beschäftigt.W. F. C. Starke: ''Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate'', Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 497, [https://www.google.de/books/edition/Bei ... frontcover Digitalisat].

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgericht (Preußen)|Kreisgerichte gebildet. In Heydekrug entstand das Kreisgericht Heydekrug mit einer Gerichtskommission Russ.



Kategorie:Rajongemeinde Šilutė
Kategorie:Land- und Stadtgericht (Preußen)|Heydekrug
Kategorie:Gegründet 1838
Kategorie:Aufgelöst 1849

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