Das '''Landschaftsschutzgebiet Sunder- und Bruchbachtal''' mit 29,7 Hektar|ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet Lage (Lippe)|Lage südlich von Kachtenhausen. Es wurde 2006 mit dem Landschaftsplan Lage durch den Kreistag des Kreis Lippe|Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.
== Beschreibung ==
Das LSG umfasst den Sunderbach und Bruchbach mit Umlandbereichen.
An Bruchsteinmauern an der Mauerstraße im Nordosten des Gebietes kommen gefährdete Pflanzengesellschaften vor.
Der Landschaftsplan Lage führt zum LSG aus: „Dem Gebiet kommt wegen des Vorkommens von gefährdeten Wald- und Offenland-Pflanzengesellschaften als Refugialbiotop in einer ansonsten intensiv genutzten Landschaft besondere Bedeutung im lokalen Biotopverbund zu. Das Gebiet hat regionale Bedeutung als Vernetzungsbiotop der Wald- und Grünlandauen und liegt innerhalb der Biotopverbundfläche der LÖBF NRW ''Haferbach und seitliche Zuflüsse''.“
== Schutzzwecke für das LSG ==
Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“
* „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“
* „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“
* „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“
* „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
== Rechtliche Vorschriften ==
Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden.
== Siehe auch ==
* Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
[h4] Das '''Landschaftsschutzgebiet Sunder- und Bruchbachtal''' mit 29,7 Hektar|ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet Lage (Lippe)|Lage südlich von Kachtenhausen. Es wurde 2006 mit dem Landschaftsplan Lage durch den Kreistag des Kreis Lippe|Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. == Beschreibung == Das LSG umfasst den Sunderbach und Bruchbach mit Umlandbereichen.
An Bruchsteinmauern an der Mauerstraße im Nordosten des Gebietes kommen gefährdete Pflanzengesellschaften vor.
Der Landschaftsplan Lage führt zum LSG aus: „Dem Gebiet kommt wegen des Vorkommens von gefährdeten Wald- und Offenland-Pflanzengesellschaften als Refugialbiotop in einer ansonsten intensiv genutzten Landschaft besondere Bedeutung im lokalen Biotopverbund zu. Das Gebiet hat regionale Bedeutung als Vernetzungsbiotop der Wald- und Grünlandauen und liegt innerhalb der Biotopverbundfläche der LÖBF NRW ''Haferbach und seitliche Zuflüsse''.“
== Schutzzwecke für das LSG == Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG * „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ * „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ * „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ * „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ * „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ * „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
== Rechtliche Vorschriften == Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden.
== Siehe auch == * Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
== Literatur == * Kreis Lippe (Hrsg.): [https://kreis-lippe.de/kreis-lippe-wAssets/docs/fachbereich-umwelt-energie/landschaft-naturhaushalt/landschaftsplaene/LP08.pdf ''Landschaftsplan Nr. 8 "Lage".''] Detmold 2006.
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Kategorie:Landschaftsschutzgebiet in Lage|Sunder- und Bruchbachtal [/h4]
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