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 Stiller Wein

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Ein „stiller Wein“ wird von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein als Wein definiert, der nach dem Ende der Gärung keine Kohlensäure mehr entwickelt.
== Abgrenzung zu Perl- und Schaumwein ==
Die Bezeichnung „still“ weist darauf hin, dass der Wein weder prickelt noch schäumt und daher im Gegensatz zu In den „Rechtsdefinitionen der Europäischen Union“ – Alkoholstrukturrichtlinie 92/83/EWG von 1992

== Weinbereitung ==
Die Weinbereitung eines Stillweins erfolgt nach Prozessen ohne Nachgärung (
=== Fermentationen ===
Ein stiller Wein wird durch eine einzige Ethanolgärung (alkoholische Gärung) vinifiziert. Das bei diesem Schritt entstehende Gas entweicht auf natürliche Weise, wobei die gelöste Menge von seiner Löslichkeit abhängt. Im Gegensatz zu Schaumweinen wird das Gas nicht absichtlich durch Druckbeaufschlagung zurückgehalten. Darüber hinaus entsteht bei der malolaktischen Gärung auch Kohlendioxid, das auf natürlichem Wege freigesetzt wird.

=== Anpassung des Kohlendioxidgehalts ===
Vor der Abfüllung kann der Kohlendioxid|CO2-Gehalt angepasst werden.
== Verkostung ==
Die Weinverkostung eines stillen Weines sollte frei von Schaumbildung sein. Allerdings kann ein Wein leicht kohlensäurehaltig bleiben; Anschließend ist ein leichtes Kribbeln auf der Zunge wahrzunehmen. In manchen Fällen kann ein leicht erhöhter CO2-Gehalt wünschenswert sein, um für Frische zu sorgen, insbesondere bei Weißweinen, Roséweinen oder Rotweinen aus sehr heißen Jahrgängen. Die Wahrnehmung dieses Gefühls variiert je nach Verkoster, wobei der Schwellenwert bei etwa 1.000 mg/L gelöstem CO2 liegt.

== Gesetzgebung und Besteuerung ==
Nach französischem Recht ist Wein ein Produkt, das durch die Gärung von Trauben entsteht und dabei Saccharose (Zucker) in Ethanol (Alkohol) umwandelt. Es unterscheidet Stillweine von Schaumweinen. Als stille Weine gelten Weine mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 18 Vol.-%, die beim Öffnen der Flasche keine Kohlensäure freisetzen.
Wein unterliegt in der EU der Verbrauchsteuer gemäß Artikel 7 der Richtlinie 92/83/EWG. Die EU hat den Mindeststeuersatz in Artikel 5 der Richtlinie 92/84/EWG auf Null festgelegt. Diese Anforderungen werden in Deutschland in umgesetzt
== Siehe auch ==
* Wein
* Sekt

== Bibliographie ==
* * * * * * * * *

Wein
Besteuerung in der Europäischen Union
Alkoholgesetz

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