Eine Landesregierung ist ein kollegiales Organ, das die Exekutive in den jeweiligen Bundesländern der Republik Österreich ausübt. 101]
== Grundlagen ==
Die Landesregierung wird vom Landtag (Landtag) gewählt und besteht aus dem Landeshauptmann (Landeshauptmann), seinem oder seinen Stellvertretern und den Landesräten (Landesräten). Die Zahl der Staatsräte bestimmt der jeweilige Landesrat
Mit der Ausübung eines Amtes als Mitglied der Landesregierung unvereinbar sind insbesondere die Ämter des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder des Vizepräsidenten des Rechnungshofes, des Präsidenten, des Vizepräsidenten oder des Mitgliedes des Obersten Gerichtshofes, des Verfassungsgerichtshofes und des Obersten Verwaltungsgerichtshofes.
== Regierungsform ==
Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung (alle im Landtag vertretenen Parteien stellen entsprechend ihrer Mandatsstärke Landesräte, wobei in der Praxis häufig nur die größeren Parteien berücksichtigt werden) oder als Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung gebildet werden. Dies bestimmt die jeweilige Landesverfassung. Eine Regierungsbildung über Proporz gibt es derzeit nur in den Bundesländern Niederösterreich,Art. 35, Abs. 6 NÖ LV 1979OberösterreichArt. 43, Abs. 2 Oö. L-VG und Wien.§ 34, Abs. 1 WStVVorarlberg hat dieses System bereits 1923 abgeschafft.Art. 29 der Verfassung des Landes Vorarlberg, [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex ... 93&size=45 LGBl. Nr. 47/1923][https://www.vn.at/abend/2017/06/01/proporz.vn] Vorarlberger Nachrichten, 1. Juni 2017. Tirol (Land)|Tirol und Salzburg (Land)|Salzburg folgten 1999. Im Burgenland wurde das Proporz-System 2014 abgeschafft, in der Steiermark im 2015 und in Kärnten 2017.[http://kaernten.orf.at/news/stories/2846624/] ORF.at, 1. Juni 2017.
Formal gilt auch in Wien das Proporzprinzip; Allerdings ist es dort üblich, dass Staatsräte (offiziell „Stadträte“), die nicht der Regierungsmehrheit im Landtag angehören, kein Ressort erhalten und somit zu sogenannten „nichtamtsführenden Stadträten“ werden. Anders als in anderen Bundesländern wäre die Abschaffung des Proporzsystems für Wien nicht allein durch Landesrecht möglich, da Wien gleichzeitig Stadt und Land ist und die Wiener Landesregierung somit auch die Stadt bildet
Die Zusammenarbeit in einer Proporz-Regierung ist nicht unbedingt ein Zeichen einer einheitlichen gemeinsamen parlamentarischen Arbeit, wie es in einer Koalitionsregierung (Koalitionsregierung) üblich ist. So wurde im Jahr 2000 der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) mit den Stimmen der Grünen in sein Amt gewählt
Die Anzahl der Regierungsmitglieder variiert in den einzelnen Bundesstaaten:
* Wien: 13 Mitglieder
* Niederösterreich: 9 Mitglieder
* Oberösterreich: 9 Mitglieder
* Steiermark: 8 Mitglieder
* Tirol (Land)|Tirol: 8 Mitglieder
* Kärnten: 7 Mitglieder
* Salzburg (Land)|Salzburg: 7 Mitglieder
* Vorarlberg: 7 Mitglieder
* Burgenland: 5 Mitglieder
== Amt der Landesregierung ==
Das „Amt der Landesregierung“ ist der administrative Unterstützungsapparat der Landesregierung und als solcher keine eigene Behörde. Geleitet wird es von a
== Historischer Überblick ==
Die Entwicklung der Landesregierungen in Österreich ist durch ein Spannungsverhältnis zwischen föderalistischen Verfassungsbestimmungen und einer zentralisierten politischen Realität gekennzeichnet, die von Wissenschaftlern oft als „Föderation ohne Föderalismus“ beschrieben wird.
=== Erste Republik (1918–1933) ===
Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 kam es zu einem Machtkampf zwischen den zentralistischen Sozialdemokraten (Sozialdemokratische Partei Österreichs) (konzentriert in Wien) und den föderalistischen Christlichsozialen (Christlich Soziale Partei (Österreich)) (dominant in den westlichen Bundesländern).
Obwohl die Verfassung eine „Restklausel“ („Generalklausel“, Artikel 15) enthielt, die den Ländern technisch Kompetenz in allen Bereichen zusprach, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen waren, versäumten es die Länder, diese Bestimmung wirksam zur Ausweitung ihrer Macht zu nutzen.
=== Autoritarismus und Nazizeit (1934–1945) ===
Das föderale System wurde während der Zeit des Austrofaschismus (1934–1938) und des darauffolgenden Anschlusses (1938) abgebaut, bei dem Österreich in das Dritte Reich eingegliedert wurde. Die Länder wurden in direkt Berlin unterstellte Verwaltungseinheiten („Reichsgaue“) umorganisiert, wodurch ihre Autonomie praktisch ausgelöscht wurde.
=== Zweite Republik (1955–heute) ===
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Verfassung von 1920 wieder in Kraft gesetzt. Die politische Dynamik der Zweiten Republik wurde jedoch durch die „Lager“-Mentalität bestimmt – eine tiefe Spaltung zwischen dem „schwarzen“ (konservativ/christlichsozialen, Österreichischen Volkspartei (ÖVP)) und dem „roten“ (sozialistischen, Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ)) Lager.
Infolgedessen wurde die Landespolitik eher zu einem Spiegelbild des nationalen Parteienwettbewerbs als zu unterschiedlichen regionalen Interessen. Politische Parteien, Gewerkschaften und Interessengruppen organisierten sich nach nationalen Gesichtspunkten und schufen eine „einheitliche Gesellschaftsstruktur“, die zentralisierenden Druck auf die Föderation ausübte.
Wichtige Politikbereiche wie Bildung und Rundfunk, die ursprünglich staatliche oder gemischte Zuständigkeitsbereiche waren, wurden nach und nach in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen selbst zentralisiert. Beispielsweise entschied das Verfassungsgericht (Österreich) im Jahr 1954, dass der Rundfunk als „Telekommunikation“ in die Bundesgerichtsbarkeit falle und nicht als „Kultur“ in die Landesgerichtsbarkeit, eine Entscheidung, die den Weg für ein nationales Rundfunkmonopol ebnete.
== Aktuelle Landesregierungen ==
: Listenstatus: 07/2025
* Burgenland: * Kärnten: * Niederösterreich: * Oberösterreich: * Salzburg: * Steiermark: * Tirol: * Vorarlberg: * Wien:
Siehe auch: ''Liste der österreichischen Gouverneure#Amtierende Gouverneure und ihre Stellvertreter|Aktuelle Gouverneure und ihre Stellvertreter''
[h4] Eine Landesregierung ist ein kollegiales Organ, das die Exekutive in den jeweiligen Bundesländern der Republik Österreich ausübt. 101]
== Grundlagen == Die Landesregierung wird vom Landtag (Landtag) gewählt und besteht aus dem Landeshauptmann (Landeshauptmann), seinem oder seinen Stellvertretern und den Landesräten (Landesräten). Die Zahl der Staatsräte bestimmt der jeweilige Landesrat Mit der Ausübung eines Amtes als Mitglied der Landesregierung unvereinbar sind insbesondere die Ämter des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder des Vizepräsidenten des Rechnungshofes, des Präsidenten, des Vizepräsidenten oder des Mitgliedes des Obersten Gerichtshofes, des Verfassungsgerichtshofes und des Obersten Verwaltungsgerichtshofes.
== Regierungsform == Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung (alle im Landtag vertretenen Parteien stellen [url=viewtopic.php?t=19666]entsprechend[/url] ihrer Mandatsstärke Landesräte, wobei in der Praxis häufig nur die größeren Parteien berücksichtigt werden) oder als Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung gebildet werden. Dies bestimmt die jeweilige Landesverfassung. Eine Regierungsbildung über Proporz gibt es derzeit nur in den Bundesländern Niederösterreich,Art. 35, Abs. 6 NÖ LV 1979OberösterreichArt. 43, Abs. 2 Oö. L-VG und Wien.§ 34, Abs. 1 WStVVorarlberg hat dieses System bereits 1923 abgeschafft.Art. 29 der Verfassung des Landes Vorarlberg, [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgv&datum=1923&page=93&size=45 LGBl. Nr. 47/1923][https://www.vn.at/abend/2017/06/01/proporz.vn] Vorarlberger Nachrichten, 1. Juni 2017. Tirol (Land)|Tirol und Salzburg (Land)|Salzburg folgten 1999. Im Burgenland wurde das Proporz-System 2014 abgeschafft, in der Steiermark im 2015 und in Kärnten 2017.[http://kaernten.orf.at/news/stories/2846624/] ORF.at, 1. Juni 2017.
Formal gilt auch in Wien das Proporzprinzip; Allerdings ist es dort üblich, dass Staatsräte (offiziell „Stadträte“), die nicht der Regierungsmehrheit im Landtag angehören, kein Ressort erhalten und somit zu sogenannten „nichtamtsführenden Stadträten“ werden. Anders als in anderen Bundesländern wäre die Abschaffung des Proporzsystems für Wien nicht allein durch Landesrecht möglich, da Wien gleichzeitig Stadt und Land ist und die Wiener Landesregierung somit auch die Stadt bildet Die Zusammenarbeit in einer Proporz-Regierung ist nicht unbedingt ein Zeichen einer einheitlichen gemeinsamen parlamentarischen Arbeit, wie es in einer Koalitionsregierung (Koalitionsregierung) üblich ist. So wurde im Jahr 2000 der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) mit den Stimmen der Grünen in sein Amt gewählt Die Anzahl der Regierungsmitglieder variiert in den einzelnen Bundesstaaten: * Wien: 13 Mitglieder * Niederösterreich: 9 Mitglieder * Oberösterreich: 9 Mitglieder * Steiermark: 8 Mitglieder * Tirol (Land)|Tirol: 8 Mitglieder * Kärnten: 7 Mitglieder * Salzburg (Land)|Salzburg: 7 Mitglieder * Vorarlberg: 7 Mitglieder * Burgenland: 5 Mitglieder
== Amt der Landesregierung == Das „Amt der Landesregierung“ ist der administrative Unterstützungsapparat der Landesregierung und als solcher keine eigene Behörde. Geleitet wird es von a == Historischer Überblick == Die Entwicklung der Landesregierungen in Österreich ist durch ein Spannungsverhältnis zwischen föderalistischen Verfassungsbestimmungen und einer zentralisierten politischen Realität gekennzeichnet, die von Wissenschaftlern oft als „Föderation ohne Föderalismus“ beschrieben wird. === Erste Republik (1918–1933) === Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 kam es zu einem Machtkampf zwischen den zentralistischen Sozialdemokraten (Sozialdemokratische Partei Österreichs) (konzentriert in Wien) und den föderalistischen Christlichsozialen (Christlich Soziale Partei (Österreich)) (dominant in den westlichen Bundesländern). Obwohl die Verfassung eine „Restklausel“ („Generalklausel“, Artikel 15) enthielt, die den Ländern technisch Kompetenz in allen Bereichen zusprach, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen waren, versäumten es die Länder, diese Bestimmung wirksam zur Ausweitung ihrer Macht zu nutzen. === Autoritarismus und Nazizeit (1934–1945) === Das föderale System wurde während der Zeit des Austrofaschismus (1934–1938) und des darauffolgenden Anschlusses (1938) abgebaut, bei dem Österreich in das Dritte Reich eingegliedert wurde. Die Länder wurden in direkt Berlin unterstellte Verwaltungseinheiten („Reichsgaue“) umorganisiert, wodurch ihre Autonomie praktisch ausgelöscht wurde. === Zweite Republik (1955–heute) === Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Verfassung von 1920 wieder in Kraft gesetzt. Die politische Dynamik der Zweiten Republik wurde jedoch durch die „Lager“-Mentalität bestimmt – eine tiefe Spaltung zwischen dem „schwarzen“ (konservativ/christlichsozialen, Österreichischen Volkspartei (ÖVP)) und dem „roten“ (sozialistischen, Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ)) Lager. Infolgedessen wurde die Landespolitik eher zu einem Spiegelbild des nationalen Parteienwettbewerbs als zu unterschiedlichen regionalen Interessen. Politische Parteien, Gewerkschaften und Interessengruppen organisierten sich nach nationalen Gesichtspunkten und schufen eine „einheitliche Gesellschaftsstruktur“, die zentralisierenden Druck auf die Föderation ausübte. Wichtige Politikbereiche wie Bildung und Rundfunk, die ursprünglich staatliche oder gemischte Zuständigkeitsbereiche waren, wurden nach und nach in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen selbst zentralisiert. Beispielsweise entschied das Verfassungsgericht (Österreich) im Jahr 1954, dass der Rundfunk als „Telekommunikation“ in die Bundesgerichtsbarkeit falle und nicht als „Kultur“ in die Landesgerichtsbarkeit, eine Entscheidung, die den Weg für ein nationales Rundfunkmonopol ebnete. == Aktuelle Landesregierungen == : Listenstatus: 07/2025
* Burgenland: * Kärnten: * Niederösterreich: * Oberösterreich: * Salzburg: * Steiermark: * Tirol: * Vorarlberg: * Wien: Siehe auch: ''Liste der österreichischen Gouverneure#Amtierende Gouverneure und ihre Stellvertreter|Aktuelle Gouverneure und ihre Stellvertreter''
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