Beer Hall Putsch trial ⇐ Artikelentwürfe
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Der Bierhallen-Putsch-Prozess (auch bekannt als Hitler-Prozess oder Hitler-Ludendorff-Prozess) war das Strafverfahren gegen Adolf Hitler und andere Anführer des gescheiterten Putschversuchs vom 9. November 1923. Der Prozess fand vom 26. Februar bis 1. April 1924 vor dem Bayerischen Volksgerichtshof in München statt />
Die Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter Georg Neithardt, der den Angeklagten großes Wohlwollen entgegenbrachte und weitaus mildere Strafen als gesetzlich vorgesehen verhängte, galt schon damals als Justizskandal. Hitler durfte das Verfahren nutzen, um sich als selbstlosen Politiker darzustellen, der von den edelsten patriotischen Zielen motiviert war. Dies steigerte seine Popularität in antidemokratischen, antirepublikanischen Kreisen sowohl innerhalb als auch außerhalb Bayerns erheblich und trug entscheidend dazu bei, dass er später zum unangefochtenen Anführer der Völkischen Bewegung (Völkische Bewegung) aufstieg.
== Hitlers Verhaftung ==
Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 9. November 1923 floh Hitler aus München. Er wurde in Uffing am Staffelsee von Helene Hanfstaengl untergebracht, deren Ehemann Ernst Hanfstaengl ebenfalls an dem Putsch beteiligt gewesen war. Am nächsten Tag besuchte ihn Walter Schultze (Arzt)|Walter Schultze in Begleitung eines Assistenten, um Hitlers Schulter, die sich bei den Ereignissen in München ausgerenkt hatte, neu zu positionieren.
Am Sonntag, 11. November, um 16:20 Uhr erhielt Oberleutnant Rudolf Belleville, der örtliche Kommandeur der Bayerischen Landespolizei (1920–1935) in Weilheim in Oberbayern, den telefonischen Befehl, Hitler in der Hanfstaengl-Villa festzunehmen. In Uffing durchsuchten er zusammen mit zehn Landespolizisten und einem Gendarm zunächst anderthalb Stunden lang die Villa von Hanfstaengls Mutter Katharina. Erst nach einem direkten Telefonat mit Helene Hanfstaengl ging es weiter zu ihrer Villa. Den Memoiren von Hanfstaengl zufolge entriss Helene daraufhin Hitler die Pistole, die dieser bereits in Selbstmordabsicht an seine Schläfe gehalten hatte.
Hitler ließ sich schließlich ohne Widerstand von Belleville, mit dem er persönlich bekannt war, verhaften. Die Abteilung fuhr mit Hitler zurück nach Weilheim, und am nächsten Tag um 10:45 Uhr wurde Hitler in Begleitung von 39 Wachen in das Festungsgefängnis Landsberg eingeliefert.
== Vorbereitung des Prozesses ==
Hitler wurde in der Zelle Nr. 7 untergebracht, in der zuvor Anton Graf von Arco auf Valley inhaftiert war. Dort wurde er am folgenden Tag vom stellvertretenden Staatsanwalt Hans Ehard verhört. Hitler erklärte sich erst zu Wort, nachdem der Protokollant den Raum verlassen hatte. Er bestritt, Hochverrat begangen zu haben, und argumentierte, dass das „Verbrechen“ der Novemberrevolution (Deutsche Revolution von 1918–1919) ungesühnt geblieben sei. Er behauptete, dass Gustav von Kahr, Otto von Lossow und Hans von Seißer seit Monaten mit ihm den Umsturz vorbereitet hätten. Ehards Erinnerungsnotizen bildeten die Grundlage der Anklage.
Die Zuständigkeit für den Hochverratsprozess hätte normalerweise beim Reichsgericht in Leipzig gelegen. Allerdings fand das Verfahren vor dem noch bestehenden Bayerischen Volksgerichtshof beim Landgericht München I statt – ein bewusster Fall von Rechtsbeugung, den die bayerische Regierung akzeptierte, da dieses Sondergericht inzwischen verfassungswidrig war.Otto Gritschneder, „Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H.: Der Hitler-Putsch und die bayerische Justiz“, S. 16. Vier separate Verfahren wurden eingeleitet: 1) gegen Hitler und die anderen Anführer des Putsches, 2) gegen den Stoßtrupp, 3) gegen Karl Beggel und Hans Knauth (SA-Mitglied)|Hans Knauth wegen Diebstahls von Banknoten aus Druckereien und 4) gegen die Verantwortlichen für die Razzia im St. Anna-Kloster.
== Der Prozess ==
Der Hochverratsprozess begann am Morgen des 26. Februar 1924 im Hauptlesesaal der Infanterieschule der Reichswehr. Anwesend waren 368 Zeugen, Korrespondenten aus aller Welt und Hunderte Zuschauer mit reservierten Plätzen. Zwei Bataillone der Staatspolizei riegelten die Straßen Mars und Blutenburg mit Stacheldraht und spanischen Reitern ab.
Die zehn Angeklagten waren Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Heinz Pernet, Friedrich Weber (Veterinär), Hermann Kriebel, Ernst Röhm, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Wilhelm Brückner und Robert Wagner (Gauleiter). Rudolf Heß war zunächst untergetaucht und hatte sich später dem Gericht ergeben; Hermann Göring war ins Ausland geflohen.
Der Staatsanwalt war Ludwig Stenglein, unterstützt von Hans Ehard und dem zweiten Staatsanwalt Martin Dresse. Die Gerichtspräsidentschaft hatte der rechtsnationale und voreingenommene Georg Neithardt inne, mit den Richtern August Leyendecker und den Schöffen Philipp Herrmann, Christian Zimmermann und Leonhard Beck. Hitlers Verteidiger war Rechtsanwalt Lorenz Roder. In der Anklageschrift wurde Hitler als „die Seele des gesamten Unternehmens“ bezeichnet. Neithardt ersetzte willkürlich ein belastendes Protokoll von Ludendorffs Verhör durch ein anderes, in dem es hieß, Ludendorff habe nichts von den Putschvorbereitungen gewusst;Ian Kershaw: „Hitler 1889–1936.“ 2. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, S. 272. Dementsprechend wurde Ludendorff nicht in Untersuchungshaft genommen.
Neithardt vereidigte nur die Zeugen der Verteidigung, nicht die der Anklage. Die Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig“. Obwohl die Anklage formell „gegen Ludendorff et al.“ lautete, übernahm Hitler, der sein Eisernes Kreuz (Eisernes Kreuz Erster Klasse) am Revers trug, die alleinige Verantwortung für den Putsch. Unter tosendem Applaus der Zuschauer erklärte er, es könne keinen Hochverrat an den „Verrätern von 1918“ geben. Er beschuldigte Kahr, Lossow und Seißer des Verrats und behauptete, sie hätten wochenlang mit ihm den Putsch geplant, sich dann aber gegen ihn und das deutsche Volk gewandt.
Die Zeugen Kahr (ein aufstrebender Diktator),Heinrich August Winkler: ''Geschichte des Westens, Die Zeit der Weltkriege 1914-1945.'' C.H. Beck, München 2011 (3. Auflage 2016), ISBN 978-3-406-59236-2, S. 313.Lossow (Kommandeur der Bayerischen Bürgerkriegsarmee),Kai Uwe Tapken: [https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichswehr_in_Bayern ''Historisches Lexikon Bayerns – Reichswehr in Bayern''], abgerufen am 13. August 2017. Beide wurden inzwischen entlassen und Seißer wurde von Hitler scharf angegriffen. Der Vorsitzende Richter erlaubte es Hitler zumeist, sie in der Manier eines Staatsanwalts wiederholt zu verhören und ihre Aussagen zu diskreditieren, wodurch der Staatsanwalt gezwungen wurde, sie zu verteidigen. Seißer warf Hitler die alleinige Verantwortung für das Unternehmen vor und bestätigte damit Hitlers eigenen Anspruch. Der Angeklagte Pöhner gab an, dass die Institutionen und Gesetze der Weimarer Republik für ihn nicht bindend seien. Lediglich Staatsanwalt Hans Ehard schien ernsthaft auf eine Verurteilung hinzuarbeiten, doch seine Einsprüche und Anträge wurden immer wieder zurückgewiesen.
25 Tage dauerten Zeugenaussagen und Diskussionen, von denen Öffentlichkeit und Presse „aus Sicherheitsgründen“ weitgehend ausgeschlossen waren. Am 27. März 1924 durften die Angeklagten ihre Schlusserklärungen abgeben. Hitler argumentierte zunächst, dass er sich trotz seiner bescheidenen Herkunft berufen fühlte, ein Volk zu führen. Anschließend beschuldigte er Friedrich Ebert (Ebert) und Philipp Scheidemann (Scheidemann) des Verrats und verkündete seinen Glauben an eine künftige Versöhnung mit denen, „die auf uns geschossen haben“. Schließlich verneinte er das Recht des Gerichts, einen Schuldspruch zu fällen:
Staatsanwalt Stenglein verband seine Urteilsempfehlung mit vielen lobenden Worten für Hitler.
=== Die Schöffen ===
Die drei Schöffen am Volksgerichtshof, die teilnahmen, waren Leonhard Beck, Leonhard Maximilian Michael Beck (geb. 6. Mai 1867 in Schwandorn), Buchbindergehilfe und Hilfspolizist, seit Dezember 1885 in München wohnhaft (zuletzt Schmellerstraße 32/0) und im September 1943 nach Mittenwalde gezogen. Er war mit Anna Frank (geb. 31. Januar 1863 in) verheiratet Oberviechtach). Philipp Hermann,Franz Rudolph Philipp Hermann (geboren am 21. Oktober 1865 in Nürnberg; gestorben am 10. Januar 1930 in München) war ein Angestellter und Versicherungsbeamter. Er hatte seit Oktober 1886 seinen Wohnsitz in München (zuletzt Tumblingerstraße 7/I) und war mit Margaret Förtsch (geb. 15. Juli 1863 in Stadtsteinach) und Christian Zimmermann verheiratet.Christian Anton Zimmermann, ursprünglich (bis 1886) Fratton (geb. 18. April 1858 in Tegernsee) war Versicherungsinspektor bei der Münchener Rück. Er lebte seit 1887 in München (zuletzt in der Humboldtstraße 9/3) und war mit Maria Hierl (geb. 25. Juni 1866 in München) verheiratet. Nach Recherchen von [url=viewtopic.php?t=19120]Andreas Stenglein[/url] spielten diese drei Männer die „absurdste Rolle“, indem sie dem Vorsitzenden Richter zu Beginn des Prozesses mitteilten, dass sie einer Verurteilung Hitlers nur bei einer Bewährung der Strafe zustimmen würden. Da das Gericht für Entscheidungen eine Vier-Stimmen-Mehrheit benötigte, war der vorsitzende Richter gezwungen, Kompromisse einzugehen, um ein Scheitern des Prozesses zu verhindern. Andernfalls wäre der Fall an das zuständige Reichsgericht Leipzig verwiesen worden, was die bayerische Regierung unbedingt vermeiden wollte. Folglich erhielt Hitler, wie von den Schöffen gefordert, nur die Mindeststrafe von fünf Jahren mit der Zusage einer Bewährung, nicht die von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahre. Damit seien die drei Schöffen „wie kein anderer“, so Stenglein, „Schlüsselfiguren“ gewesen, die Hitler neun Jahre später den Weg zur Macht ebneten. Ähnlich urteilte auch Lothar Gruchmann: „Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts, neben dem Urteil auch Bewährung zu gewähren, war die Haltung der Schöffen.“ Die Schöffen Philipp Hermann und Leonhard Beck bestätigten dies in einem Brief vom 6. Juli 1924 an die Staatsanwaltschaft München I: „Nur unter der allgemeinen Bedingung, dass eine Bewährung gewährt und speziell für Hitler versprochen wurde [...], konnten sich die Schöffen zu der außerordentlich schwierigen Entscheidung durchringen, dem Schuldspruch zuzustimmen.“ Lothar Gruchmann (Hrsg.): „Der Hitler-Prozess 1924: Wortlaut der Hauptverhandlung vor dem Volksgericht München“, Teil 1, S. 365; auch idem: „Justiz im Dritten Reich“, 2001, S. 42. Alle drei Schöffen traten nie der NSDAP bei und wurden nach 1945 keinem Entnazifizierungsverfahren unterzogen.[https://andreas-stenglein.de/veroeffentlichungen/hintergruende/ludwig-stenglein-anklaeger-im-hitler-prozess-1924/ Andreas Stenglein: ''Der Hitlerprozess 1924. Ludwig Stenglein, Staatsanwalt im Hitlerprozess 1924, und Hans Ehard, seine rechte Hand.'']
== Das Urteil ==
=== Verfahren gegen die Haupttäter ===
Am 1. April 1924 sollte das Urteil verkündet werden. Um zehn Uhr trafen die Angeklagten in der Infanterieschule ein und posierten zunächst für Fotografen. Die Offiziere trugen prächtige Uniformen; Ludendorff und Kriebel trugen sogar Pickelhauben.
Im überfüllten Saal verlas Neithardt das Urteil, das mit vier zu eins Stimmen gefällt wurde. In der Begründung wurde auf den „rein patriotischen Geist und den edelsten Willen“ der Angeklagten verwiesen. Der Tod der vier bayerischen Polizisten während des Putsches wurde nicht erwähnt. Bis auf Ludendorff wurden alle Angeklagten für schuldig befunden, Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick jedoch nur wegen Beihilfe zum Hochverrat.
Ludendorff protestierte gegen seinen Freispruch und erklärte:
Diese Aussage löste stürmische „Heil!“-Rufe aus. Die Untersuchungshaft wurde von den Strafen abgezogen, so dass Frick, Röhm, Wagner und Brückner auf Bewährung entlassen wurden. Hitler, Weber, Kriebel und Pöhner wurden zu der Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Nach sechs Monaten könnte die Strafe wegen guter Führung in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden. Die zwingende Ausweisung Hitlers nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Republik wurde nicht angewendet, da Hitler sich als Deutscher betrachtete, während des Krieges viereinhalb Jahre in der deutschen Armee (Deutsches Reich) gedient hatte und sich durch Tapferkeit ausgezeichnet hatte.
Im Gerichtssaal ertönen „Bravo!“-Rufe. und „Heil!“ ertönte. Die Gefangenen erhielten Blumensträuße. Als sie vor ihrem Transport nach Landsberg am Fenster der Wache erschienen, brach die Menge in der Blutenburgstraße in Jubel aus.
Am 20. Dezember 1924 wurden Hitler und Kriebel auf Bewährung aus dem Landsberg-Gefängnis entlassen; Pöhner und Weber, die ihre Haft später antraten, wurden im Frühjahr 1925 freigelassen.
=== Das nachgeordnete Verfahren ===
Im Anschluss an den Prozess gegen Hitler, Ludendorff und die anderen Rädelsführer fanden im April und Mai 1924 weitere Strafverfahren im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putsch vor dem Volksgerichtshof München statt.
In der ersten Aprilhälfte fand ein Prozess wegen „Beihilfe zum Hochverrat“ gegen Karl Osswald, Gerhard von Prosch und Edmund Heines statt. Es endete am 16. April 1924 mit Schuldsprüchen; Jeder Angeklagte erhielt die Mindeststrafe von fünfzehn Monaten Haft. Osswald hatte als stellvertretender Anführer der paramilitärischen Gruppe Reichskriegsflagge (Bund Reichskriegsflagge) an der Besetzung des Militärbezirkskommandos München teilgenommen. Der Polizist Prosch hatte versucht, andere Polizisten für die Putschisten zu gewinnen. Heines, as leader of an SA hundred, had occupied the Infantry School and then the Isar Bridge on the morning of 9 November to seal off the city centre.
Next was a mass trial against 40 members of the Stoßtrupp Adolf Hitler|Hitler Assault Squad ("Proceedings against Josef Berchtold and 39 Comrades").The forty defendants were (L = imprisoned in Landsberg; A = acquitted; F = fled):
Joseph Berchtold (F), Wilhelm Briemann, Emil Danneberg (L), Josef Feichtmayr (L), Otto Feichtmayr (L), Karl Fiehler (L), Werner Fiehler (F), Berthold Fischer (L), Hermann Fobke (L), Franz Fröschl (L), Wilhelm Fuchs, Friedrich Geißelbrecht (L), Josef Gerum (L), Emil Hamm (L), Karl Hauenstein, Johann Haug (Putschist)|Johann Haug (L), Erhard Heiden (F), Walter Hewel (L), Paul Hirschberg, Gerhard Friedrich Hoff, Karl Hutter (L), Hans Kallenbach (paramilitary)|Hans Kallenbach (L), Heinrich von Knobloch, Wilhelm Knörlein, Hans Eduard Krüger, Wilhelm Laforce (L), Konrad Linder (F), Johann Mahr, Hansjörg Maurer, Emil Maurice (L), Otto Wolfgang Reichart (L), Alois Rosenwink (L), Julius Schaub (L), Ludwig Schmied, Edmund Schneider (Putschist)|Edmund Schneider (L), Johann Schön, Michael Steinbinder, Adalbert Stollwerk, Heinrich Strauss, and Johann Wegelin (SA member)|Johann Wegelin.
These men were the executive agents of the coup attempt. On 23 April 1924, 38 of the accused were found guilty of "aiding and abetting high treason" and sentenced to minor prison terms averaging fifteen months, with the prospect of probation after serving a few months. The two remaining defendants were acquitted.A digitized certified copy of the judgment of 23 April 1924 is available on the website of the Staatsarchiv München|Bavarian State Archives Munich: [https://dfg-viewer.de/show/cache.off?tx_dlf%5Bpage%5D=254&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fgda.bayern.de%2Fmets%2Fcd776936-7a8a-48e1-8517-ec099a637fe9&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=7c9696b6d5eaaabea05122a908aeee3e Digitized judgment of 23 April 1924]
Sixteen of the thirty-eight convicted assault squad members evaded punishment by fleeing. The remaining twenty-two, joined in May by the surrendered and convicted Hess, were imprisoned in Landsberg Fortress, forming a prisoner community with Hitler, Kriebel, and Weber. After Hitler's release in December 1924, his fellow putschists were also released during 1925. Many rejoined the re-legalized NSDAP.Angela Hermann: ''Der Weg in den Krieg 1938/39 : Quellenkritische Studien zu den Tagebüchern von Joseph Goebbels.'' 2011, p. 345.
==== Photos of putschists ====
GeißelbrechtFriedrich.jpg|Friedrich Geißelbrecht
Walther Hewel.png|Walter Hewel (1940)
H.Kallenbach.jpg|Hans Kallenbach (paramilitary)|Hans Kallenbach
ARosenwink.jpg|Alois Rosenwink
SchaubJulius.jpg|Julius Schaub
E.SchmiedL.jpg|Ludwig Schmied
SchneiderAn.jpg|Edmund Schneider (Putschist)|Edmund Schneider
== The parliamentary committee of inquiry ==
On the initiative of Wilhelm Hoegner (Social Democratic Party of Germany|SPD) and a motion by the SPD parliamentary group on 3 June 1924, the Bavarian Landtag (Weimar Republic)|Bavarian Landtag on 31 July 1924 appointed a committee of inquiry to "investigate the events of 1 May 1923 in Munich and the endeavours directed against the Reich and state constitution in Bavaria from 26 September to 9 November 1923". The committee only began its work on 5 October 1927.
Members were Georg Stang (politician, 1880)|Georg Stang (Bavarian People's Party|BVP, chairman), Joseph von Pestalozza|Count Joseph von Pestalozza (BVP), Wilhelm Hoegner (SPD), Fritz Schäffer (BVP), Johann Michael Hilpert (German National People's Party|DNVP), Anton Staedele (Bavarian Farmers' League|Bavarian Farmers' and Middle Class Union), and Theodor Doerfler (Völkischer Block in Bavaria|Völkischer Block).
The main focus, however, was not the putsch or the trial, but whether Justice Minister Franz Gürtner had actively prevented a criminal investigation into the events of 1 May 1923 (when Hitler allegedly planned an earlier coup) and thus violated the constitution.
On 27 April 1928, the committee presented a brief and restrained final report. The SPD's dissenting opinion, presented by Hoegner, accused the Bavarian judiciary of failure in dealing with the Nazi Party|NSDAP. It also stated that Hitler's and Ludendorff's plans had long been known to General State Commissioner von Kahr, who had failed to act.
Excerpts from the committee's work (copies of court files made by Hoegner) were published by the SPD state committee as ''Hitler und Kahr. Die bayerischen Napoleonsgrößen von 1923. Da die Prozessakten nach 1933 aus den Registern entfernt und getrennt aufbewahrt und im April 1945 gezielt verbrannt wurden, ist diese Publikation – neben den stenografischen Prozessprotokollen – eine zentrale Quelle.
== Spätere Beurteilungen ==
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Prozess manchmal als angemessene Reaktion auf eine nicht ernst zu nehmende Handlung dargestellt. Walter von Cube schrieb 1963:
Bernt Engelmann kritisierte 1975 insbesondere den regelmäßigen Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn es um die Beziehungen der SA zur Reichswehr oder Hitlers zu Kahr ging, und stellte fest, dass die Abschriften weiterhin geheim gehalten würden.Bernt Engelmann: „Einig gegen Recht und Freiheit.“ Deutsches Anti-Geschichtsbuch. Teil 2, Fischer Taschenbuch-Verlag, 1977, S. 94. Otto Gritschneder, der im Jahr 2000 an der Veröffentlichung des gesamten Prozessprotokolls beteiligt war und sich später Zugang zum Personal und den Entnazifizierungsakten des Vorsitzenden Richters verschaffte, analysierte Richter Neithardt ausführlich in seinem 2001 erschienenen Buch „Der Hitler-Prozeß und sein Richter Georg Neithardt: Eine Rechtsbeugung von 1924 mit Folgen“ und argumentierte, dass Neithardts Verhalten Hitler den Weg zur Macht geebnet habe.
== Verfilmungen ==
1971 sendete das ZDF ein Fernsehspiel mit dem Titel „Der Hitler-Ludendorff-Prozeß“ unter der Regie von Paul Verhoeven (Regisseur, 1901). Hitler war die einzige große Figur, die nicht von einem Schauspieler dargestellt wurde; Ein Moderator trug einige seiner Prozessaussagen vor und gab Hintergrunderklärungen.
Zum 85. Jahrestag des Urteils strahlte BR-alpha am 27. März 2009 eine Dramatisierung mit dem Titel „Hitler vor Gericht“ aus. Erstmals im deutschen Fernsehen wurde eine Auswahl der 24 Verhandlungstage von Schauspielern ausschließlich anhand historischer Transkripte inszeniert. Johannes Zirner spielte Hitler und Dieter Fischer (Schauspieler) spielte seinen Verteidiger Lorenz Roder. Das Drehbuch stammt von Regisseur Bernd Fischerauer und Klaus Gietinger.
Der Prozess wird auch in der biografischen Miniserie „Hitler: Der Aufstieg des Bösen“ dargestellt.
== Archivunterlagen ==
Im Bayerischen Staatsarchiv München werden die Akten der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den Ereignissen vom 8. und 9. November 1923 und den darauffolgenden Prozessen des Jahres 1924 aufbewahrt. Digitalisierte Akten der Polizeidirektion München sind online verfügbar, darunter Akten zum Putsch selbst (PDM 6709–6711), zum Gerichtsverfahren (PDM 6712–6717) und zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PDM 6718–6720).
== Siehe auch ==
* Bierhallen-Putsch
* Gefängnis Landsberg
* Georg Neithardt
* Hans Ehard
=== Notizen ===
=== Zitate ===
== Weiterführende Literatur ==
* Gritschneder, Otto; Gruchmann, Lothar; Weber, Reinhard: „Der Hitler-Prozess 1924.“ 4 Bde. K.G. Saur Verlag, 2000, ISBN 3-598-11317-X (Bd. 1), ISBN 3-598-11318-8 (Bd. 2), ISBN 3-598-11319-6 (Bd. 3), ISBN 3-598-11355-2 (Bd. 4).
* Gritschneder, Otto: „Der Hitler-Prozeß und sein Richter Georg Neithardt: Eine Rechtsbeugung von 1924 mit Folgen.“ C.H. Beck, 2001, ISBN 3-406-48292-9.
* Kershaw, Ian: „Hitler 1889–1936.“ 2. Aufl. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, ISBN 3-421-05131-3.
* [https://www.dhm.de/lemo/html/weimar/gewalt/urteil/index.html Wörtliches Urteil] im LeMO (Deutsches Historisches Museum)
* [https://www.ns-dokumentationszentrum-muenchen.de/spalten-bilder/hitlerprozess Foto der Angeklagten, 1. April 1924] (NS-Dokumentationszentrum München)
* Karl-Ulrich Gelberg: „[https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44364 Untersuchungsausschuss zum Hitler-Ludendorff-Prozess 1924–1928]“ im „Historischen Lexikon Bayern“
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