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 Oberlandesgericht Karlsruhe

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe (
==Geschichte==
===Ursprünge===
Am 4. Februar 1803 ließ Markgraf Karl Friedrich, Großherzog von Baden, das oberste Gericht errichten, damals noch unter dem Namen „Badisches Oberhofgericht“, das am 10. Juni seinen Dienst für die Markgrafschaft Baden aufnahm. 1803. Der Sitz des „Badischen Oberhofgerichts“ befand sich zunächst im Schloss Bruchsal, der bisherigen Residenz des Fürstbistums Speyer, und ab 23. Juli 1810 bis 1879 im Mannheimer Schloss.
Das Badische Oberhofgericht bestand aus zwei Senaten, einem Oberhofrichter, einem Vizekanzler und mehreren Räten. Es verfügte über das Privilegium de non appellando, was bedeutete, dass es in rechtlichen Angelegenheiten das letzte Wort hatte. Im Zivilrecht war das Badische Oberhofgericht für die Urteile der Landgerichte in zweiter und dritter Instanz zuständig.

===Umzug nach Karlsruhe und Umbenennung===
Am 1. Oktober 1879 wurde das Oberlandesgericht Karlsruhe als Nachfolger des bisherigen Badischen Oberhofgerichts in Mannheim gegründet. Das Oberlandesgericht war zunächst zusammen mit dem Landgericht Karlsruhe und dem Amtsgericht Karlsruhe in der Linkenheimer Straße in Karlsruhe untergebracht. Im Jahr 1902 erhielt das Unternehmen ein eigenes Bürogebäude in der Hoffstraße 10, in dem es noch heute seinen Sitz hat. Organisatorisch war er ursprünglich in zwei Zivilsenate und einen Strafsenat mit jeweils fünf Richtern, einem Präsidenten, zwei Senatspräsidenten und 18 Räten gegliedert. Dem Oberlandesgericht Karlsruhe sind sieben Landgerichte und 57 Amtsgerichte nachgeordnet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Karlsruhe Nebensitz des Oberlandesgerichts Stuttgart in der Amerikanischen Besatzungszone (Amerikanische Besatzungszone in Deutschland), während es in der Französischen Besatzungszone (Südbaden) ein eigenes Oberlandesgericht gab Freiburg (Oberlandesgericht Freiburg). Nach der Gründung Baden-Württembergs im Jahr 1952 wurde das Oberlandesgericht Karlsruhe wieder voll funktionsfähig. In Freiburg verblieben lediglich Außensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Stuttgart wurde das zweite der beiden Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg.

==Gerichtsstand==
Bei Berufungen oder Beschwerden gegen Urteile örtlicher Amtsgerichte wird die Sache erneut vor einem Landgericht und gegebenenfalls anschließend vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Das Oberlandesgericht tritt als Instanz zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof nur dann in Erscheinung, wenn das Landgericht die erste Instanz war und kein Amtsgericht beteiligt war, weil die zu erwartende Strafe oder der Streitwert eine bestimmte Grenze überschreitet.
Bei Berufungen gegen Urteile des Familiengerichts, das eigentlich beim örtlichen Amtsgericht angesiedelt ist, werden diese nicht beim Landgericht, sondern direkt beim Oberlandesgericht verhandelt.

Das Oberlandesgericht ist die erste Instanz nur im Strafrecht, das sich auf Angelegenheiten des Staatsschutzes bezieht. Es liegt auch dann vor, wenn in einem Vollstreckungsverfahren gegen eine ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgegangen wird.

1879 gegründete Gerichte
Oberlandesgericht
Innenstadt-West (Karlsruhe)
Organisationen mit Sitz in Karlsruhe

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